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02.05.2024 Banntag 2024
Banntag 2024 -
02.05.2024 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Auffahrt
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Auffahrt -
26.04.2024 Todesfall: Gabriele Duitmann-Gubernator
Todesfall: Gabriele Duitmann-Gubernator -
25.04.2024 Instandsetzung Ringstrasse
Ausführung: Samstag, 1. Juni 2024, 7 bis 17 Uhr. -
25.04.2024 Budget 2025 / Eingabefrist 17. Juni 2024
Eingabefrist für Vereine, Institutionen und Organisationen für Gesuche um Unterstützungsleistungen der Gemeinde Therwil für das Budget 2025
Veranstaltungen
- 25.06.2022 - 30.07.2024
KrimiSpass Therwil - 17.03.2024 - 24.11.2024
Öffnungsdaten Dorfmuseum und Sonderausstellung - 05.05.2024 | 20:00 Uhr - 21:15 Uhr
Konzert Ensemble Triocorda: drei Harfen mit Corina Walter, Severine Schmid und Pernilla Palmberg - 06.05.2024 | 01:00 Uhr - 00:00 Uhr
Offener Treff FAZ - 07.05.2024 | 12:15 Uhr - 13:30 Uhr
Mittagstisch Goldiger Güggel
öffentliche Mitwirkung
Laufende Mitwirkungen
Hier finden Sie die laufenden Mitwirkungsverfahren der Gemeinde Therwil
Mitwirkung Mutation Zonenplan Landschaft
Im Jahr 2013 hat die Gemeinde Therwil den Zonenplan Landschaft revidiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch das neue Elektrizitätswerk auf dem Froloo erstellt. Mit dem neuen Werk wurde aus damaliger Sicht der Standort genügend ausgebaut und keine weiteren Bauten nötig. Deshalb wurde damals die Zweckbestimmung für die Zone für Öffentliche Bauten (OeW) angepasst und die Zone mit Zweckbestimmung «Umspannungswerk» wurde verkleinert, was mit der vorliegenden Mutation rückgängig gemacht werden soll. Die heutige Situation der Stromversorgung verlangt eine stetige Anpassung der bestehenden Versorgungsinfrastruktur. Der Standort Froloo ist dabei von strategisch entscheidender Bedeutung für das Leimental und die Region Basel.
Neben der Anpassung der OeW-Zone Froloo sind zwei Planungspendenzen ebenfalls Teil der Mutation. Es handelt sich um zwei Landwirtschaftsparzellen an der Gemeindegrenze von Therwil, die bisher keiner konkreten Zone zugeteilt waren. Sie werden nun planerisch der angrenzenden Landwirtschaftsszone zugeordnet.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 18. April 2024 bis 13. Mai 2024. Stellungnahmen und Vorschläge zur Mutation Zonenplan Landschaft sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat Therwil, Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil einzureichen.
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20240122_Therwil_ZPL_Mut_Froloo.pdf (508 KB)
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20231211_Therwil_ZPL_Mut_7103.pdf (237 KB)
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20231211_Therwil_ZPL_Mut_5969.pdf (307 KB)
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23032_Planungsbericht-Mutation.pdf (2726 KB)
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23032_Mutation-Froloo.pdf (26 KB)
Mitwirkung Revision Wasser- und Abwasserreglement
Mitwirkung Revision Wasser- und Abwasserreglement
Die aktuellen Wasser- und Abwasser-Reglemente der Gemeinde Therwil müssen aufgrund deren Alter (Stand: 04. Dezember 1991) überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür hat der Kanton Musterreglemente zur Verfügung gestellt, die die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, aber auch individuelle Regelungen durch die Gemeinden zulassen.
Die Gemeinde Therwil hat auf dieser Grundlage ihre Wasser- und Abwasserreglemente überarbeitet und legt diese nun der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vor. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde (www.therwil.ch) aufgeschaltet. Sie können ausserdem während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 2. Mai bis 14. Juni 2024. Stellungnahmen und Hinweise sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Eingaben an bauabteilung@therwil.ch oder per Brief an die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Therwil, Kennwort «Mitwirkung Wasser-/ Abwasserreglemente», Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil.
Das Wichtigste in Kürze:
Finanzierung:
Mit den zu erhebenden Gebühren muss grundsätzlich ein ausgeglichener Kassenstand gewährleistet werden (Einnahmen = Ausgaben). Die Finanzierung der Wasser- und Abwasserkasse erfolgt dazu mittels Anschlussgebühren (Abgleichung der Erstellungskosten des Leitungsnetzes) und jährlichen Gebühren (Abdeckung des jährlichen Unterhaltes).
Steuerung des Kassenstandes:
Die Gemeindeversammlung kann jährlich anteilsmässige Reduktionen der Wasser- und Abwassergebühren beschliessen, mit dem Ziel, den aktuell hohen Abwasser-Kassenstand zu verringern. Diese werden jeweils an der Dezember-GV im Rahmen der Budgetbewilligung beschlossen.
Änderungen bei der Gebührenerhebung:
Die Gebühren sollen möglichst verursachergerecht und aufwandgering erhoben werden.
Förderung von Massnahmen zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses:
Finanziell gefördert werden neu Massnahmen privater Grundeigentümer/innen, mit denen die von bestehenden Überbauungen (Gebäude und versiegelte Freiflächen) abfliessenden jährlichen Niederschlagswassermengen verringert werden. Mit diesem modernen Ansatz können «Hochwasserspitzen» reduziert werden und es wird dem Prinzip der «Schwammstadt» Rechnung getragen. In Zeiten klimatischer Veränderungen und extremer Wetterereignisse können so zusätzliche Anreize zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser auf privatem Boden geschaffen werden.
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Wasserreglement_Mitwirkung.pdf (174 KB)
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Abwasserreglement_Mitwirkung.pdf (245 KB)