Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Essen und Getränke verkauft werden, ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen.
Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid.
Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.
Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden.
Preis Gelegenheitswirtschaftsbewiligung:
bis 50 Plätze/Pers. CHF 50.00/Tag
bis 150 Plätze/Pers. CHF 100.00/Tag
bis 300 Plätze/Pers. CHF 150.00/Tag
bis 500 Plätze/Pers. CHF 200.00/Tag
bis 1000 Plätze/Pers. CHF 250.00/Tag
bis 2000 Plätze/Pers. CHF 350.00/Tag
ab 2000 Plätze/Pers. CHF 500.00/Tag
Preis Freinachtsbewilliung:
bis 01:00 / 02:00 Uhr CHF 30.00 pro Freinacht
bis 03:00 CHF 40.00 pro Freinacht
bis 04:00 CHF 45.00 pro Freinacht
bis 05:00 CHF 50.00 pro Freinacht