31.03.2021
Gemäss § 38 des Kantonalen Jagdgesetzes sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald an der Leine zu führen. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Vorschriften des Kantonalen Jagdgesetzes und des Hundereglements der Gemeinde Therwil zu beachten.
Diese Leinenpflicht dient dem Schutz der Wildtiere in Wald und Wiese. Wir sollten bedenken, dass während dieser Zeit hochträchtige Muttertiere und frisch gesetzte Kitze grossen Gefahren ausgesetzt sind. Der enorme Stress der Geburt, die Jungtierpflege und die mütterliche Pflicht, die Jungen zu beschützen, sind meist die Todesursache bei Begegnungen mit Hunden. In der Brut- und Setzzeit sterben meisten Rehe nicht, weil sie zu Tode gebissen, sondern zu Tode gehetzt werden. Lassen Sie es nicht zu, dass Ihr Hund seinem Jagdtrieb nachgehen kann und führen Sie Ihren Hund in dieser Zeit an der Leine – den Wildtieren zu liebe.
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
E-Mail der Sozialen Dienste
Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 10.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
2020. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.