Der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Covid-19-Ansteckungen landesweit einzudämmen. Der Regierungsrat begrüsst die beschlossenen Massnahmen und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Einwohnerinnen und Einwohner des Baselbiets, die verordneten Massnahmen einzuhalten. Um Widersprüche zwischen kantonalem Recht und Bundesrecht auszuräumen, hat der Regierungsrat heute Anpassungen in der kantonalen Covid-19-Verordnung beschlossen, die bereits ab Samstag, 19. Dezember 2020 gelten.
Nachdem der Bundesrat am Dienstagabend verkündet hat, dass er die Massnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie vereinheitlichen und verschärfen will, sistiert der Regierungsrat heute die ebenfalls am Dienstag zuvor beschlossenen kantonalen Verschärfungen. Damit verhindert der Regierungsrat, dass widersprüchliche Entscheide von Bund und Kanton die Bevölkerung verunsichern. In einem Schreiben an den Bundesrat drückt der Regierungsrat seine Sorge aus, dass das Vorgehen des Bundesrats die föderalistische Zusammenarbeit in höchstem Mass gefährde.
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Anzahl an Neuinfektionen weiterhin auf hohem Niveau. Deshalb ruft der Kantonale Krisenstab die Bevölkerung dazu auf, sich auch bei leichten Symptomen sofort auf das Virus testen zu lassen. Neben den bereits bekannten Symptomen, gilt dies unter anderem auch bei Kopfschmerzen, Schwäche, oder allgemeinem Unwohlsein. Das Testen ist gratis. In der Abklärungs- und Teststation Muttenz besteht keine Wartezeit.
Der Regierungsrat revidiert die kantonale Corona-Verordnung. Die Anpassungen betreffen die Altersgrenzen im Sportbereich und die Öffnungszeiten von Verkaufsgeschäften. Zudem wird die Maskentragepflicht in Innenräumen von Betrieben ausgeweitet. Die Verordnung tritt am 11. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021.
Die bisherige COVID-19-Abklärungs- und Teststation im Spenglerpark in Münchenstein wird per Samstag, 14. November 2020, durch die Abklärungs- und Teststation Feldreben an der Stegackerstrasse 2 in Muttenz abgelöst.
Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet Clubs und Bars, die Richtigkeit der erhobenen Besucherdaten zu überprüfen. Die entsprechende Verfügung des Amts für Gesundheit über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie tritt am Montag, 6. Juli 2020, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Aussenstellen
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.