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Abstimmungen und Wahlen

Ersatzwahl Gemeinderat 09. Februar 2025

Wahlvorschlag

Ersatzwahl Sozialhilfebehörde 09. Juni 2024

Bei der Ersatzwahl für die Sozialhilfebehörde vom 09. Juni 2024 erreichte niemand der Kandidierenden das notwendige absolute Mehr. Es wird daher einen zweiten Wahlgang geben. 

Resultate

Kommunalwahlen 03. März 2024

Für die Kommunalwahlen vom 03. März 2024 sind untenstehende Kandidaturen fristgerecht eingereicht worden. 

Wahlzettel Gemeinderat

Wahlzettel Gemeindekommission

Wahlzettel Ersatzwahl Schulrat Kindergarten und Primarschule


Wahlen Schulrat / Sozialhilfebehörde 09. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Erneuerungswahlen des Schulrates Kindergarten und Primarschule und des Schulrates Sekundarschule Therwil/Ettingen statt. Ebenfalls findet zeitgleich aufgrund einer Demission eines Mitglieds eine Ersatzwahl der Sozialhilfebehörde statt.

Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung von Kandidaturen finden Sie untenstehend:

Wahlvorschlag Schulrat Kindergarten und Primarschule

Wahlvorschlag Schulrat Sekundarschule

Wahlvorschlag Sozialhilfebehörde


Ergebnisse

Die Ergebnisse der kommunalen Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier.

Die Ergebnisse von kantonalen oder eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Hinweis:
Therwil publiziert nur noch die Ergebnisse von kommunalen Wahlen und Abstimmungen auf dieser Webseite
. Die Teilresultate von Therwil von kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen finden Sie auf der Homepage des Kantons (siehe oben).

Abstimmungstermine:
Sie finden die nächsten Abstimmungstermine in unserem Veranstaltungskalender oder auf der Webseite des Kantons BL.                                         

Urnenstandort:
Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 33
Foyer des Schulhauses Mühleboden

Urnen Öffnungszeiten:
Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Bedingungen / Voraussetzungen:
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde bis am Dienstag vor dem Abstimmungs-/Wahlwochenende verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Einwohnerdienst persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen: Was ist zu beachten?

  1. Die ausgefüllten (oder leeren) Stimmzettel sind zusammen in einen neutralen Umschlag mit der Aufschrift "Stimmzettel" zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel nur in einfacher Ausführung im Kuvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden.
  2. Trennen Sie bitte die Stimmzettel nicht voneinander, sondern falten Sie sie nur zusammen. Sie erleichtern damit dem Wahlbüro die Arbeit, weil die Stimmzettel für die Auszählung nicht abgetrennt werden müssen.
  3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln ist zu verschliessen und - zusammen mit dem Stimmrechtsausweis - in das Antwortkuvert zu legen.
  4. Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig.
  5. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis auf den Kopf und stecken Sie ihn so ins Antwortkuvert, dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint.
  6. Das zugeklebte Antwortkuvert muss nicht frankiert werden. Es kann in jeden Post-Briefkasten bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungswochenende oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr, eingeworfen werden. Später eingeworfene bzw. eintreffende Kuverts dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
  7. Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Art. 282 bis, Schweiz. Strafgesetzbuch).

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Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde

Kinderfreundliche Gemeinde

Verwaltung 
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag        08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag      08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch      08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen

Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag nur nach vorgängiger Terminvereinbarung

Tel. 061 725 21 21


Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag       14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag     08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag ganzer Tag geschlossen, Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr
                    
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34

Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag    16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18


Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

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