Heimatausweis (Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt / Nebenniederlassung) Für die Anmeldung an einem Aufenthaltsort benötigen Sie einen Heimatausweis, welcher bestätigt, dass Sie Einwohner/in von Therwil sind.
Einen neuen Heimatausweis oder dessen Verlängerung können Sie direkt online bestellen (alternativ auch telefonisch oder persönlich).
| Formular Bescheinigung auswärtiger Aufenhalt
| | Heimatausweis bestellen
|
Heimatschein Der Heimatschein (auch Bürgerrechtsausweis) ist eine vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellte Urkunde, welche bezeugt, dass der Inhaber als Gemeindeangehöriger (Bürger) anerkannt wird. Er wird aufgrund des Familienregisters ausgestellt.
| | | Heimatschein bestellen
|
Handlungsfähigkeitszeugnis Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt.
| | | Website der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
|
Pass und Identitätskarte Passbestellung
Bestellungen für Pässe sowie Kombiangebote sind ausschliesslich beim Passbüro BL in Liestal möglich. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig entweder via www.schweizerpass.ch oder telefonisch über Tel. 061 552 58 69.
Für die Bestellung eines provisorischen Passes, wenden Sie sich ebenfalls direkt an das Passbüro Liestal.
Identitätskarte
Für die Bestellung einer neuen Identitätskarte bitten wir Sie, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeizukommen (Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters persönlich kommen). Ab dem 7. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes bei Antragsstellung der Identitätskarte notwendig.
Benötigte Unterlagen
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust der Identitätskarte ist zwingend eine Verlustanzeige der Kantonspolizei mitzubringen
- 1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) 35 mm x 45 mm auf Fotopapier (Fotomustertafel beachten). Fotos können gegen eine Gebühr auch durch den Einwohnerdienst gemacht werden (elektronisch / kein Ausdruck!). Fotoaufnahmen von Kindern sind erst ab 5 Jahren beim Einwohnerdienst möglich. Für jüngere Kinder bringen Sie bitte ein entsprechendes Foto mit.
Preise
ID Erwachsene CHF 70.00
ID Kinder CHF 35.00
Passfoto CHF 5.00
Biometrischer Pass Erwachsene CHF 145.00 (Passbüro Liestal)
Biometrischer Pass Kind CHF 65.00 (Passbüro Liestal)
Kombi Pass/Identitätskarte Erwachsene CHF 158.00 (Passbüro Liestal)
Kombi Pass/Identitätskarte Kind CHF 78.00 (Passbüro Liestal)
Die Ausstellung der neuen Identitätskarte dauert max.10 Arbeitstage.
| Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (Fotomustertafel)
| | Weitere Informationen zu Pass und Identitätskarte
|
Betreibungsregisterauszug Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen.
| | | Link zur Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs
|
Fahrausweise Fahrausweis im Kreditkartenformat
Wie erhalte ich den Fahrausweis in Kreditkartenform?
Laden Sie das pdf-Formular herunter. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit einem Passfoto und dem bisherigen Führerausweis (im Original) an
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft
Führerzulassung
Ergolzstrasse 1
Postfach
4414 Füllinsdorf
Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie hier herunterladen oder beim kantonalen Polizeiposten oder der Motorfahrzeugkontrolle beziehen.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt, bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchgeführt und den Fragekatalog beantwortet haben, lassen Sie Ihre Personalien von den Einwohnerdiensten bestätigen.
Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch mit zwei farbigen Passfotos und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) entgegen und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf zukommen.
Nähere Informationen über den Führerausweis auf Probe erhalten Sie hier.
| | | Weitere Informationen zu Fahrausweise
|
Strafregisterauszug Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Wenn Sie selbst über eine digitale Signatur verfügen, können Sie den Auszug innerhalb von sechs Stunden (Bürozeiten) erhalten.
Das Bestellformular ist erhältlich an einem Postschalter oder hier.
| | | Strafregisterauszug
|
Namensänderung Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.
| | | Weitere Informationen zur Namensänderung
|
Scheidung Für Informationen zum Thema Scheidung wenden Sie sich bitte direkt an die Zivilrechtsverwaltung.
| | | Informationen zur Scheidung
|
Einbürgerungsgesuch Für Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Therwil zuständig.
| | | Weitere Informationen zum Einbürgerungsgesuch
|
Anmeldung Todesfall Die Angehörigen sind gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei den Einwohnerdiensten zu melden.
Für telefonische Terminvereinbarungen sind wir Ihnen sehr dankbar!
Unser Anliegen ist es, mit den Angehörigen anlässlich Ihres Besuches auf der Gemeinde sämtliche administrativen Punkte festzulegen bzw. zu erledigen.
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
Wir veranlassen für Sie folgendes
- Bestattungsart festlegen
- Bestattungsunternehmen auswählen und informieren
- Kremation anmelden
- Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (Terminvereinbarung für Bestattung und Trauergespräch)
- Publikationen (keine Publikationspflicht)
| Formular - Bestattungsanordnung Friedhof- und Bestattungsreglement Todesfall und Bestattung - Leitfaden
| | |
Leitfaden Todesfall Der kleine Leitfaden «Todesfall und Bestattung» soll Ihnen als Gedankenstütze bei der Erledigung der administrativen Angelegenheiten im Todesfall dienen.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zum Bestattungswesen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
| Todesfall und Bestattung - Leitfaden
| | Leitfaden Todesfall
|
Gräbergebühren und Beisetzungskosten Für alle Verstorbenen, welche bei ihrem Tod in Therwil wohnten bzw. hier gemeldet waren, übernimmt die Gemeinde folgende Leistungen:
- Amtliche Bekanntmachung
- Überführungskosten der Leiche oder der Urne (in der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement ist ein Höchstbetrag festgelegt)
- Aufbahrung in der Leichenhalle auf dem Friedhof Therwil
- Kremationskosten
- Schliessplatte für die Urnennische (Beschriftung der Platte geht zu Lasten der Angehörigen)
- Beisetzung
- Herrichten des Urnen- bzw. Erdgrabs
Wenn keine gesetzliche Pflicht zur Bestattung besteht (auswärtiger Wohnsitz), wird die Gemeinde die Gebühren, gemäss der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil, in Rechnung stellen.
| Friedhof- und Bestattungsreglement Todesfall und Bestattung - Leitfaden
| | |
Eheschein Ehescheine sind Auszüge aus dem Eheregister. Sie müssen beim zuständigen Zivilstandsamt (Ort der Trauung) bestellt werden.
Ehescheine können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.
| | | Eheschein bestellen
|
Ehevorbereitung In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.
Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Sämtliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Zivilstandesamt.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
| | | Informationen zur Ehevorbereitung
|
Familienausweis Wenn Sie einen Familienausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen oder, wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und in Infostar registriert sind, beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes.
| | | Familienausweis bestellen
|
Personenstandsausweis Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem Informatisierten Standesregister (Infostar). Personenstandsausweise werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt und beziehen sich nur auf eine Person.
| | | Personenstandsausweis bestellen
|
Kindsanerkennung Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.
Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes.
| | | Informationen zur Kindsanerkennung
|
Geburtsanzeige Die Geburt eines Kindes muss auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird sich die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt kümmern. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.
| | | Geburtsanzeige einreichen
|
Geburtsschein Einen Geburtsschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts. Falls Sie im Kanton Baselland geboren wurden, erhalten Sie diesen unter diesem Link.
| | | Geburtsschein beantragen
|
Geburtsschein CIEC (international) Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtenregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. Dieser ist in mehrsprachiger Ausführung erhältlich (CIEC).
Einen Geburtsschein müssen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden, verlangen.
| | | Informationen zum Geburtsschein CIEC (international)
|
Geburtszeitschein | | | Informationen zum Geburtszeitschein
|
Bestattungsanordnung Mit dem Formular «Bestattungsanordnung», welches Sie entweder als PDF herunterladen oder bei uns bestellen können, können Sie als Einwohner/in von Therwil bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Sie später einmal beigesetzt werden möchten.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach an die Adresse der Gemeinde, zu Handen der Einwohnerdienste.Wir bewahren dieses dann bis zum Zeitpunkt Ihres Todes bei uns auf.
Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des ausgefüllten Formulars an einem weiteren Ort zu deponieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Formular nur solche Punkte festlegen, die Ihre Bestattung betreffen. Andere Bestimmungen wie z.B. die Erbverteilung usw. gehören nicht auf das Formular.
| Formular - Bestattungsanordnung
| | |
Todesschein Bei Fragen zum Thema Todesschein wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.
| | | Todesschein beantragen
|
Todesschein CIEC (international) Die im Ausland eingetretenen Todesfälle werden von den ausländischen Behörden den schweizerischen Behörden nicht immer ohne weiteres angezeigt.
Anzeige an die schweizerischen Behörden
In den Ländern, deren Behörden nicht automatisch die schweizerischen Behörden über die auf ihrem Gebiet eingetretenen Todesfälle informieren, sind die Angehörigen verpflichtet, die Behörden zu informieren. Sie müssen demzufolge der lokalen schweizerischen Vertretung den ausländischen Todesschein und die schweizerischen Dokumente der verstorbenen Person zukommen lassen.
Die ausländischen Urkunden sollten grundsätzlich nicht vor mehr als sechs Monaten ausgestellt worden sein und sie müssen amtlich beglaubigt und in eine der Amtssprachen des Bundes übersetzt werden. Danach stellt die schweizerische Vertretung die Weiterleitung der Dokumente an die Heimatgemeinde in der Schweiz sicher, was grundsätzlich kostenlos geschieht. Diese überträgt die Daten ins Todesregister und macht den entsprechenden Eintrag im Familienregister.
Heimschaffung der Verstorbenen
Wenn eine Person es wünscht, in der Schweiz beerdigt zu werden, kümmert sich die schweizerische Vertretung am Ort des Todes um die mit der Heimschaffung zusammenhängenden administrativen Fragen.
| | | Todesschein CIEC (international) beantragen
|
Grabmalgesuch Für Grabmäler auf dem Friedhof Therwil wird eine entsprechende Bewilligung benötigt. Die Grabmalsetzung ohne eine solche Bewilligung ist nicht zulässig.
Die entsprechenden Abmessungen finden Sie in der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement.
Die Setzungsfristen sind wie folgt:
Erdgrab-Urne: 3 Monate
Erdgrab-Sarg: 6 Monate
| Friedhof- und Bestattungsreglement
| | |
Abmeldung ins Ausland Sie verlassen unsere Gemeinde und ziehen ins Ausland?
Wir bitten Sie max. einen Monat vor Ihrer Abreise mit Ihrer genauen Wegzugsadresse im Ausland und Zustelladresse in der Schweiz, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeizukommen.
Benötigte Unterlagen
Schweizer Bürger/Innen
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- ID / Pass
Andere Staatsbürgerschaft
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- Ausländerausweis
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
| Formular - Vertretungsvollmacht Steuern
| | Umzug ins Ausland - Info von ch.ch
|
Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbestätigung) Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen Nachweis über Ihren Wohnsitz?
Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt online bestellen (alternativ auch telefonisch oder persönlich).
| Formular Niederlassungsbescheinigung
| | online Niederlassungsbescheinigung
|
Kabelnetz Die Gemeinde Therwil ist an das Kabelnetz der InterGGA AG angeschlossen. Neben zahlreichen Fernseh- und Radioprogrammen werden auch Internetdienstleistungen und Telefondienstleistungen via die GGA-Verkabelung angeboten. Die Firma Quickline ist als Internetprovider im GGA-Verbundnetz zuständig: www.intergga.ch / www.quickline.ch
Die Benützungsgebühr, inkl. Urheberrechtsgebühr finden Sie in der Gebührenverordnung. Bei Nichtgebrauch des GGA-Anschlusses besteht die Möglichkeit, den Anschluss zu plombieren. Dies ist seit dem 1. Januar 2021 gebührenfrei. Dasselbe gilt für die Wiederaufschaltung eines plombierten Anschlusses. Für einen Neuanschluss wird ein einmaliger pauschaler Anschlussbeitrag erhoben.
Folgende Angebote und Produkte stehen für Privatkunden zur Verfügung:
- Digital TV/Radio (Grundangebot/Free TV, Zusatzpakete, Sprachpakete)
- Verte! (Zeitversetztes TV, Livepause, Aufnahmefunktion, Videothek, etc.)
- Mobil-TV
- Internet
- Festnetz-Telefonie
- Mobile Telefonie
- Cloud-Dienste
Detaillierte Informationen zu neuen Programmen, Senderunterbrüchen oder Arbeiten am GGA-Netz erhalten Sie über den Teletext auf dem Info-Kanal oder auf der Webseite www.intergga.ch.
Die aktuelle Senderliste und das gesamte Angebot der interGGA finden Sie unter: www.intergga.ch.
Vorgehen bei Störungen:
Empfangs- und Übertragungsstörungen können unterschiedliche Ursachen haben.
Bevor Sie den Pikettdienst aufbieten, kontrollieren Sie bitte, ob der Fehler an einem Ihrer Endgeräte oder am Kabelnetz selber liegt:
- Kontrollieren Sie zuerst, ob Ihr TV-Gerät, die Set-Top-Box oder das Kabelmodem ordnungsgemäss angeschlossen sind (Antennenkabel und andere Anschlusskabel).
- Falls in Ihrem Haushalt weitere Geräte mit der Kabeldose verbunden sind (TV-Gerät, Set-Top-Box, Kabelmodem, etc.), überprüfen Sie bitte, ob dort dasselbe Problem auftritt.
- Treten bei weiteren Geräten oder bei Ihrem Nachbarn ähnliche Störungen auf, wenden Sie sich bitte innerhalb der Bürozeiten direkt an den Störungsdienst unter Telefon 061 926 77 99 (Pikett-Dienst ausserhalb der Bürozeiten: Telefon 0800 727 447) (nur zuständig für Defekte an der GGA-Anlage).
Für allgemeine Anfragen benutzen Sie bitte die Nr.: 061 711 55 55.
Preise:
Plombierung/Deplombierung GGA Wohnung Kostenlos
Plombierung/Deplombierung GGA Einfamilienhaus Kostenlos
Plombierung/Deplombierung GGA Mehrfamilienhaus Kostenlos
Für die monatlichen GGA-Benützungsgebühren pro Wohneinheit sehen Sie den letztjährigen Dezember Gemeindeversammlungsbeschluss.
| Formular Deplombierung des GGA-Anschlusses Formular Plombierung des GGA-Anschlusses
| | Website der Quickline
|
Gas CHF 79.30 (inkl. MwSt.) für einstufige Anlage
CHF 102.30 (inkl. MwSt.) für zweistufige Anlagen
| | | Informationen zum Gas
|
Wasserzähler ablesen Weg- oder Zuzug
Findet im Verlauf des Jahres ein Eigentümer- oder Mieterwechsel statt, können Sie eine Zwischenabrechnung anhand des Formulars „Ablesen des Wasserzählers bei Weg- oder Zuzug“ beantragen.
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular "Ablesen der Wasseruhr" zu und wir erstellen Ihnen eine Schlussrechnung.
Zwischenrechnung
Wünschen Sie eine Zwischenrechnung für Wasser-, Abwasser- und GGA-Gebühren (z.B. für Heizkostenabrechnung), senden Sie uns das ausgefüllte Formular "Ablesen des Wasserzählers für Zwischenrechnung" ausgefüllt zu.
| Formular Ablesen des Wasserzählers bei Wegzug, Umzug oder Zuzug Formular Zwischenrechnung für Wasserzähler
| | |
Adressänderung innerhalb Therwils Sie sind innerhalb von Therwil umgezogen?
Damit Ihre Adresse im Einwohnerregister angepasst werden kann, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen nach Ihrem Umzug beim Einwohnerdienst umzumelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erledigt werden.
Benötigte Unterlagen
- Neue Wohnadresse
- Umzugsdatum
- Kopie Mietvertrag / Bestätigung Untermiete *
- ID / Pass / Ausländerausweis
*sofern kein Eigentum
Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, Strom (primeo energie), IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihre Adressänderung zu informieren.
| Formular Adressänderung innerhalb der Gemeinde
| | Adressänderung online melden eUmzug
|
Abmeldung innerhalb Schweiz Sie verlassen unsere Gemeinde?
Sie müssen sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei uns abmelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erfolgen. Abmeldungen können max. einen Monat im Voraus erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Schweizer/innen
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- ID / Pass (bei persönlicher Abmeldung)
Andere Staatsbürgerschaft
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- Ausländerausweis (bei persönlicher Abmeldung)
Ziehen Sie ins Ausland?
Klicken Sie hier.
| Formular Abmeldung
| | Online Formular Abmeldung eUmzug
|
Anmeldung / Abmeldung Herzlich willkommen in Therwil!
Bevor eine Anmeldung stattfinden kann, müssen Sie sich am alten Wohnort unbedingt vorgängig abmelden.
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder mittels eUmzug erfolgen.
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden sind unten angehängt.
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Sie müssen sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei uns abmelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erfolgen. Abmeldungen können max. einen Monat im Voraus gemeldet werden.
Benötigte Unterlagen
Schweizer/innen
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- ID / Pass (bei persönlicher Abmeldung)
Andere Staatsbürgerschaft
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
- Ausländerausweis (bei persönlicher Abmeldung)
| Infoflyer Anmeldung
| | eUmzug nutzen
|
Entlastungsangebote Das Rote Kreuz Baselland bietet zahlreiche Entlastungsangebote für zu Hause lebende, kranke und ältere Menschen sowie ihre Angehörigen an.
Besuchen: Freiwillige Besucherinnen und Besucher schenken Seniorinnen und Senioren ihre Zeit. Sie bereichern ihren Alltag, geben Halt und tragen zur Lebensfreude bei, in Deutsch oder in der gemeinsamen Muttersprache.
Begleiten: Die anspruchsvolle Betreuung Schwerkranker wird oft von Angehörigen übernommen. Freiwillig tätige Begleiterinnen und Begleiter sind für beide da.
Der Rotkreuz-Notruf bietet Sicherheit rund um die Uhr und entlastet die Angehörigen.
Familienentlastung: Bei Betreuungsengpässen der Kinder durch Unfall oder Krankheit wird so schnell wie möglich eine ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterin vermittelt. Diese umsorgt und betreut das Kind zu Hause.
Kontakt: Rotes Kreuz Baselland, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal, T 061 905 82 00, entlastung@srk-baselland.ch
| | | Entlastung: Rotes Kreuz Baselland
|
Mieterwechselmeldung (Drittmeldepflicht) Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen.
Die Meldung kann via Online-Formular erfolgen.
| Formular Mieterwechselmeldung (Drittmeldepflicht)
| | Mieterwechselmeldung online mitteilen
|
Förderbeiträge Natur- und Umweltschutz Seit April 2023 können Sie finanzielle Förderbeiträge der Gemeinde Therwil zu Initiativen und Projekten mit positiven Auswirkungen auf unsere Natur und Umwelt beantragen. Die Gemeinde übernimmt bis zu 50% der Kosten Ihres Projektes. Damit sollen mehrere Projekte im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets gefördert werden. Details entnehmen Sie dem Merkblatt und der Beispielliste der jeweiligen Kategorie.
| Beispielliste Förderbeiträge Naturschutz Beispielliste Förderbeiträge Umweltschutz Formular Förderbeiträge Naturschutz Formular Förderbeiträge Umweltschutz Merkblatt Förderbeiträge Naturschutz Merkblatt Förderbeiträge Umweltschutz
| | Förderbeiträge Natur- und Umweltschutz
|
Tagesstrukturen | | | Tagesstrukturen Schule Therwil
|
Tagesstrukturen (Kindergarten und Primarschule) Weitere Informationen bezüglich den Tagesstrukturen Primarschule/Kindergarten erhalten Sie hier.
| | | Informationen zu den Tagesstrukturen
|
Jugendhaus Die Räume im Jugendhaus Therwil stehen allen Kindern ab 10 Jahren zur Verfügung. Sie können während den Trefföffnungszeiten oder ab 14 Jahren autonom genutzt werden. Auch Erwachsene können Räume für Veranstaltungen und Feste mieten.
Die Räumlichkeiten des Jugendhauses bieten unterschiedliche Möglichkeiten. Während der Öffnungszeiten des Jugendtreffs können sich Jugendliche in ihrer Freizeit in jugendgerechten Räumen treffen und verschiedenste Angebote (Ping-Pong, Billard, Töggele, etc.) nutzen.
Im Jugendbüro im ersten Stock des Jugendhauses können Informationen zu Jugendthemen bezogen, PC und Internet genutzt und die Jugendarbeitenden als Ansprechpartner/in für Fragen, Ideen und Tipps angesprochen werden.
Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs finden Sie auf der Webseite www.jugendarbeit-therwil.ch.
| | | Informationen zur Jugendarbeit
|
Offene Kinder- und Jugendarbeit Die offene Kinder- und Jugendarbeit Therwil ist primär eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche und ihre Anliegen. Sie bietet Räume und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und hilft weiter bei Fragen zu jugendrelevanten Themen:
Projekte und Beteiligung
Kinder und Jugendliche wollen mitreden und mitentscheiden. Deshalb nimmt die offene Kinder- und Jugendarbeit ihre Anliegen und Ideen auf und unterstützt bei der Umsetzung.
Information und Beratung
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind kostenlos. Die Mitarbeitenden sind als Fachfrauen und -männer professionell ausgebildet. Sie wissen, was in schwierigen Situationen zu tun ist und können weiterhelfen. Sie haben ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen und geben Informationen ohne deren Einverständnis nicht weiter.
| | | Informationen zur Jugendarbeit
|
Musikschule Leimental | | | Website Musikschule Leimental
|
Gemeindebeiträge Selbstdeklaration Sie können um Ausrichtung von Gemeindebeiträgen für folgendes ersuchen:
-Musikschule Leimental
-Spielgruppen Therwil, Rutschbahn, Aventura
-Kindertagesstätten Brummbär, Kinderschloss, Kinderwunderland, Valdeshamou
-Frühe Sprachförderung Leimental (für Kinder im Vorschulalter)
-Verein Tagesfamilien Therwil
-Tagesstrukturen Primarstufe Therwil
-Ferienbetreuung Tagesstrukturen/offene Kinder- und Jugendarbeit Therwil
-Familien- und Erziehungsberatung bei L. Altherr, Oberwil
Dazu benutzen Sie bitte das untenstehende Formular "Sebstdeklaration".
| Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) Selbstdeklaration Gemeindebeiträge Verordnung Gemeindebeiträge Spielgruppen Verordnung Gemeindebeiträge an Beratungskosten der Familien- und Erziehungsberatung Verordnung Gemeindebeiträge an die Unterrichtskosten der Musikschule Leimental Verordnung zu den Gemeindebeiträgen Kindertagesstätten
| | |
Familien- und Erziehungsberatung Beratung von Eltern mit Kindern (frühestens ab 4 Jahren) und Jugendlichen in Erziehungsfragen.
Was beinhaltet das Angebot der Familien- und
Erziehungsberatung?
Die Beratung wird Eltern angeboten, welche Kinder im Alter von 4 bis 17 Jahren haben und in Therwil wohnen.
Das Angebot umfasst:
- Beratungsgespräche für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Vermittlung von Fachwissen
- Vermittlung von weiteren Angeboten
ln einem gemeinsamen Gespräch werden die aktuellen Themen definiert und konkrete, realisierbare Ziele abgeleitet und festgelegt.
Wie kann Sie die Familien- und Erziehungsberatung Therwil unterstützen?
Eltern können ihre aktuelle Situation in einem geschützten Rahmen reflektieren, Zusammenhänge erkennen und Symptome von Ursachen unterscheiden. Vieles kann so aus einem neuen Blickwinkel wahrgenommen werden.
Die Wahl der konkreten Arbeitsmethodik richtet sich nach der Situation, dem Beratungsschwerpunkt und der Zusammensetzung der jeweiligen Beratungseinheit.
Welche Ziele stehen bei der Familien- und Erziehungsberatung im Vordergrund?
Es werden folgende Ziele verfolgt:
- Vertraut werden mit neuen Sichtweisen und Veränderungsmöglichkeiten
- Alltagsnahe ldeen und Auswege aus der Situation entwickeln
- Die Kinder in ihrer Entwicklung besser verstehen und die eigene Erziehungshaltung hinterfragen
- Erziehungskompetenz stärken und fördern
- Das Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken
Wie können Sie sich für eine Familien- und Erziehungsberatung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt per Email oder SMS an:
Frau Linda Altherr
linda.altherr@bluewin.ch
Telefon 079 447 88 40
Die Kontaktaufnahme erfolgt innert 24 Stunden.
| | | Informationen zur Familien- und Erziehungsberatung
|
Mütter- und Väterberatung Leimental Fachstelle für Eltern mit Kindern von 0 bis 5 Jahren, ein unabhängiges, kostenloses Angebot der Gemeinde.
Unser Auftrag ist die Prävention in allen Bereichen, und unser Bestreben Orientierung und Sicherheit zu vermitteln und Sie in Ihrer neuen Rolle als Eltern zu stärken.
Ihr Kleinkind entwickelt sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit. Mit Stolz beobachten Sie seine ersten Schritte in die Selbstständigkeit. Dies kann Sie eventuell an neue Grenzen führen. Wir sind die Ansprechpersonen, die Sie und Ihr Kind von der Geburt bis zum Kindergarten begleiten. Auf diese Weise unterstützen wir Sie, ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung förderlich ist. Gleichzeitig können wir Auffälligkeiten früh erkennen und Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zur Seite stehen.
Margrit Reinprecht
Kirchrain 2
4106 Therwil
Tel: 076 199 64 99
margrit.reinprecht@mvl.ch
| | | Weiterführende Informationen zur Mütter- und Väterberatung
|
Hundeanmeldung Für die Haltung von Hunden wird eine Steuer erhoben. Für Wachhunde auf Bauernhöfen, Rettungs-, Militär-, Therapie-, Blindenhunde usw. kann die Steuer auf Gesuch erlassen werden.
Die Daten des Hundes und die Chipnummer werden registriert.
Die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos, die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos und kann persönlich auf der Gemeindeverwaltung oder auch online via obenstehendem Link (neben dem Feld URL intern) erfolgen. Zusätzlich muss der Hund bei der nationalen Datenbank Amicus regristriert werden.
Zwingend notwendige Unterlagen zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeindeverwaltung:
- Impfbüchlein
- Seite mit Angaben zum Hundehalter und Beschreibung des Tieres
- Seite mit Angabe des Mikrochips
- Versicherungsnachweis (Versicherungssumme mind. CHF 5 Mio.)
| | | Hundeanmeldung online vornehmen
|
Baselbieter Ombudstelle für Altersfragen & Spitex Wem und wobei hilft die Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex?
Sie vermittelt im Falle eines Konfliktes, bei dem man nicht weiterkommt.
Sie klärt Beschwerden unvoreingenommen ab und sucht unbürokratisch nach Lösungen.
Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich.
| Broschüre - Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen
| | Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen & Spitex
|
Hundeabmeldung | | | Hundeabmeldung online vornehmen
|
Ersthundehalterregistrierung (AMICUS) Besitzen Sie neu einen Hund?
Dann lassen Sie sich als Hundehalter/in mit dem Online Formular auf AMICUS registrieren.
Alternativ kann die Registrierung auch bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Damit Ihr Hund beim Tierarzt gechipt werden kann, benötigen Sie die Personen-ID, welche Sie beim Einwohnerdiensterhalten werden.
| Formular Amicus Eintragung
| | Registrierung online erledigen
|
Freizeitanlagen In Therwil gibt es viele Sport- und Freizeitanlagen, die der Bevölkerung zum Teil zur freien Verfügung stehen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Gemeinde und Wirtschaft" --> Kultur und Freizeit.
| | | Informationen zu Sport- und Freizeitanlagen
|
AHV-Zweigstelle Die Gemeindezweigstelle gibt lediglich Anmeldeformulare wie beispielsweise den Antrag für Ergänzungsleistungen ab und leitet die kontrollierten Formulare an die Sozialversicherungsanstalt Binningen weiter.
Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist die Sozialversicherungsanstalt zuständig.
| | | Website der Sozialversicherungsanstalt
|
Altersrente (AHV) Anmeldung Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat.
| | | Informationen zur Altersrente (AHV)
|
Prämienverbilligung Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- massgebendes Jahreseinkommen;
- Berechnungseinheit: Anzahl Erwachsene, Anzahl jugendliche Erwachsene, Anzahl Kinder;
- Richtprämie für Erwachsene, jugendliche Erwachsene, Kinder;
- Prozentsatz des massgebenden Jahreseinkommens;
- Mindestbetrag, ab welchem die Prämienverbilligung ausbezahlt wird.
Auszahlung
Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wird in der Regel an die steuerpflichtige Person (der Berechnungseinheit) ausbezahlt. Das Formular wird den Berechtigten (Ausnahme Zuzüger) von der Ausgleichskasse direkt zugestellt.
| | | Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung
|
Ergänzungsleistung Die Gemeindezweigstelle gibt das Anmeldeformular ab und leitet das kontrollierte Formular an die Sozialversicherungsanstalt Binningen weiter.
Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist die Sozialversicherungsanstalt zuständig.
| | | Antragsformular Ergänzungsleistung
|
Alterspolitik Im Jahr 2014 hat der Kanton Basel-Landschaft ein umfassendes Altersleitbild „Älter werden - gemeinsam gestalten“ für den Kanton, die Gemeinden und die Bevölkerung herausgegeben.
Dieses Leitbild ist in verschiedene Handlungsfelder unterteilt. Die Gemeinde Therwil möchte an diesen Handlungsfeldern seine Alterspolitik orientieren. Die Themen der Handlungsfelder im kantonalen Leitbild sind:
- Aktiv älter werden: Partizipation und lebenslanges Lernen
- Volkswirtschaft, Arbeit und Übergang in die nachberufliche Lebensphase
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Dienstleistungen und Pflege (zu Hause und in Pflegeeinrichtungen)
- Wohnen und Wohnformen im Alter
- Mobilität für ältere Menschen
- Sicherheit im öffentlichen Raum und Wohnumfeld
- Information und Koordination von Altersfragen in Gemeinden und Kanton
Das kantonale Altersleitbild können Sie unter folgendem Link beziehen:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/alter/leitbild
| | | Altersleitbild des Kantons Baselland
|
Sozialberatung Die Sozialberatung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Therwil offen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden. Die Beratungsangebote erfolgen vertraulich und sind kostenlos.
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Wir kümmern uns im Vorfeld von gesetzlichen Massnahmen (Sozialhilfe) entweder um Möglichkeiten zu deren Verhinderung oder um eine personen- und sachgerechte Umsetzung.
Wir beraten Einzelpersonen und Familien zu Themenbereichen wie:
- Finanzielle Fragen
- Arbeit
- Beziehung / Familie / Erziehung
- Freiwillige Begleitung von Heimplatzierungen
- Gesundheit
- Sozialversicherungen
- Sucht
Bei einzelnen Themen und in gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn die Beratung durch eine andere, spezialisierte Institution erbracht wird. Wir informieren Sie gerne über das bestehende Beratungsangebot.
| | | |
Informations- und Beratungsstelle für Betreuung, Pflege und Alter Die Anlaufstelle Altersfragen Leimental wurde per 31.12.2021 aufgelöst.
Im Rahmen der Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG) im Kanton Basel-Landschaft haben sich die Leimentaler Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Burg im Leimental, Ettingen, Oberwil und Therwil zur Versorgungsregionen BPA Leimental (Betreuung, Pflege, Alter) zusammengeschlossen.
Seit Januar 2022 steht die Informations- und Beratungsstelle BPA Leimental allen ratsuchenden Personen mit Wohnsitz in einer der obengenannten Gemeinden zu den Themen Betreuung, Pflege und Alter kostenlos zur Verfügung. Die ausgewiesenen Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie kompetent, empathisch und diskret.
Ratsuchende Personen können sich zu den Themen Betreuung, Pflege und Alter direkt an die neue Informations- und Beratungsstelle wenden.
BPA Leimental
Bottmingerstrasse 72
4104 Oberwil
Tel. 061 405 45 45
info@bpa-leimental.ch
www.bpa-leimental.ch
| Flyer BPA
| | Website für Betreuung Pflege Alter Leimental
|
Alters- und Pflegeheim Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Bedürfnissen. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohnern täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren -Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des APH Blumenrain.
| | | Informationen zur Aufnahme in Blumenrain
|
Polizei-Kooperation Birs-Leimental Die Polizei-Kooperation Birs-Leimental besteht aktuell aus den Gemeinden Aesch, Ettingen, Oberwil, Reinach und Therwil. Durch die Zusammenarbeit kann die Qualität im Bereich der öffentlichen Ordnung für die Bevölkerung der fünf Gemeinden beibehalten und weiterentwickelt werden. Es werden Synergien genutzt, um zwischen Donnerstagabend und Sonntagabend, eine 24-Stunden-Verfügbarkeit der Gemeinde-Polizei innerhalb aller Kooperationsgemeinden gewährleisten zu können.
Die Polizistinnen und Polizisten haben dabei im gesamten Hoheitsgebiet der fünf Gemeinden die gleichen Kompetenzen. Damit die Kooperations-Polizeien für die Bevölkerung klar erkennbar bleiben, gibt es ein Logo mit Wiedererkennungswert. Dies ist auf den Patrouillenfahrzeugen und den Uniformen sichtbar mit einem gemeinsamen Logo sichtbar (siehe unten).
Mehr Informationen zur Kooperation sehen Sie in diesem Film.
| Logo der Polizeikooperation Birs-Leimental
| | |
Spitex Die SPITEX Solothurnisches und Mittleres Leimental übernimmt im Auftrag der Gemeinden Ettingen und Therwil die Betreuung und Unterstützung der Bevölkerung in der spitalexternen Pflege.
| | | Weitere Informationen zu Spitex
|
Sozialhilfe Die Sozialen Dienste berechnen nach den kantonalen Gesetzen und Verordnungen die wirtschaftliche Hilfe und fördern die Integration in die Arbeitswelt. Die Gemeinde Therwil verfügt über ein eigenes Arbeitsintegrationsprogramm. Es werden Arbeitsstellen innerhalb der Verwaltung/Werkhof aber auch in Partnerbetrieben angeboten.
Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz SHG und die dazugehörige Verordnung.
Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen (Grundsatz der Subsidiarität). Das Sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.
Personen mit keinem oder geringem Einkommen können Sozialhilfeunterstützung beantragen. Der Sozialdienst klärt im Auftrag der Sozialhilfebehörde die persönliche und finanzielle Situation umfassend ab und richtet nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes Unterstützungen aus. Ausserdem können Massnahmen zur Arbeitsintegration finanziert werden.
| Merkblatt Asylgesetz und kaV Merkblatt Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung Unterstützungsgesuch Sozialhilfe
| | |
Arbeitslosigkeit Bei Stellenverlust, für den Bezug von Arbeitslosenhilfe oder für die Vermittlung einer Arbeitsstelle melden Sie sich bitte direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim RAV an und stellen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung. Nehmen Sie dafür folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
- Ausländerausweis (nur für ausländische Personen).
| | | Adresse für Stellensuchende
|
Mietzinsbeitrag Gesuchsformular Die Gemeinde Therwil richtet an Familien und Alleinerziehende sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbeiträge aus.
Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin Familien und Alleinerziehende mit mindestens 1 im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind.
Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung oder mit einem Ausweis F oder S.
Beitragsberechtigt ist, wer seit mindestens 2 Jahren im Kanton Wohnsitz hat.
Die Bestimmungen zur Leistung von Mietzinsbeiträgen können dem untenstehenden Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen entnommen werden. Das Gesuch für Mietzinsbeiträge finden Sie ebenfalls untenstehend.
| Gesuch Mietzinsbeitrag 2024 Verordnung zum Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
| | |
Unentgeltliche Rechtspflege Für Informationen zum Thema unentgeltliche Rechtspflege ist der Kanton zuständig.
| | | Weitere Informationen zur Unentgeltlichen Rechtspflege
|
Pflege und Betreuung Behinderte, kranke oder einsame Menschen sollen solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dazu benötigen sie zuhause Pflege und Betreuung. Diese Dienste werden vom Roten Kreuz Baselland zusammen mit den örtlichen Spitexanbietern angeboten.
Die Versorgungsregion BPA Betreuung, Pflege, Alter, ist die Anlaufstelle für Fragen rund ums Alter. Hier geht's zur Broschüre.
| | | Website der Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental https://www.bpa-leimental.ch/
|
Suchthilfe und Prävention Die Fachkommission für Kinder- und Jugendförderung organisiert, realisiert und unterstützt sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Institutionen, die Projekte in diesem Bereich anbieten, können ein Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag stellen.
Mit dem Suchtkonzept 94, dessen Aktivitäten laufend auf die sich ergebenden Bedürfnisse ausgerichtet sind, werden präventive Massnahmen in den Bereichen Sucht und Gewalt unterstützt.
Das Suchtkonzept basiert auf drei Stufen, der primären Prävention (Verhinderung von Neueinstiegen), der sekundären Prävention (Früherkennung von Abhängigkeiten) und der tertiären Prävention (Schadensbegrenzung). Schliesslich werden mit geeigneten Massnahmen Ausstieghilfen unterstützt. Die Hilfeleistungen sind ganzheitlich ausgerichtet und umfassen alle Lebensbereiche wie Familie, Schule, Lehre, Beruf sowie organisierte und offene Freizeitbereiche.
Die Fachkommission für Kinder- und Jugendförderung organisiert, realisiert und unterstützt aufgrund des Suchtkonzeptes 94 sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Die im Konzept enthaltenen Massnahmen dienen der Ergänzung bestehender Angebote und sind dazu geeignet, Lücken zu schliessen, die durch kantonale oder nationale Aktivitäten nicht abgedeckt sind.
| | | Weitere Informationen zur Suchtprävention
|
Pilzkontrolle Eine Übersicht der Pilzkontrollstellen finden Sie hier.
| | | Pilzkontrollstelle finden
|
Wasserversorgung Wir versorgen die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden die zahlreichen schönen Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespeist.
Das Wasser beziehen wir vom WWR, Wasserwerk Reinach und Umgebung.
Dieses Trinkwasser wird aus der Reinacher Heide in die Reservoirs (z. B. Froloo) gepumpt.
Die Qualität des Wassers ist unter der Webseite www.wwr.ch abrufbar. Die Wasserhärte beträgt 28 französische Härtegrade, beziehungsweise 16 deutsche Härtegrade.
Brunnmeister der Gemeinde ist die Firma Heinis AG in Biel-Benken (Tel. 061 726 64 22). Unter dieser Nummer erreichen Sie auch die Pikettstelle bei Wasserleitungsbrüchen.
Das aktuelle Wasserreglement finden Sie im Anhang oder es kann bei der Gemeinde oder direkt via E-Mail bestellt werden.
Für einen Wasseranschluss benötigen wir:
- ausgefülltes Wasseranschlussgesuch (untenstehend oder via Online-Schalter)
- 3 Situationspläne 1:500
- 3 Kellergrundrisspläne 1:100 oder 1:50
- 3 Umgebungspläne 1:100
| Abwasserreglement Formular - Wasseranschluss - Gesuch Wasserreglement
| | Website Wasserwerk Reinach und Umgebung
|
Kindergarten Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie. Er fördert die Kinder in ihrer kreativen, seelisch-geistigen und körperlichen Entfaltung sowie in ihrer Gemeinschaftsfähigkeit. Er nimmt dabei Rücksicht auf die individuelle Verschiedenheit der Kinder. Der Kindergarten hat ferner die Aufgabe, die Kinder zur Schulfähigkeit hinzuführen und die Grundlage für sinnvolles Lernen in der Primarschule zu schaffen.
Die Einschulung erfolgt mit dem vollendeten 4. Altersjahr in den obligatorischen zweijährigen Kindergarten. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und ist Teil des 1. Zyklus des Lehrplans Volksschulen Basel-Landschaft.
| | | Informationen zum Kindergarten
|
Primarschule Die Primarstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine stabile Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler.
| | | Informationen zur Primarschule
|
Sekundarschule Die Sekundarschule Therwil wird von Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinden Biel-Benken, Therwil und Ettingen besucht.
Sie werden auf den drei Niveaus KK, A, E und P unterrichtet.
| | | Informationen zur Sekundarschule
|
Benutzung öffentlichen Grundes (Allmendbewilligung) Die Benützung eines öffentlichen Areals für private oder kommerzielle Zwecke ist bewilligungspflichtig.
Das entsprechende Gesuchsformular kann online oder bei der Bauabteilung bezogen werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Werkhof-Team gerne zur Verfügung.
| Formular - Allmendbenutzung - Gesuch Formular - Zustandsprotokoll Umgebung Bauplatz
| | |
Dorfplatz Für jede Veranstaltung auf dem Dorfplatz, egal wie gross diese ist und wie lange diese dauert, muss ein entsprechendes Belegungsgesuch ausgefüllt und frühzeitig bei der Abteilung "Kultur/Freitzeit" eingereicht werden (analog zu den gemeindeeigenen Räumlichkeiten).
Belegung durch Grossanlass
Grossanlässe dauern länger als vier Stunden und belegen den gesamten Dorfplatz, allenfalls sogar die Parkstrasse. Über diese Anlässe entscheidet immer der Gemeinderat. Für die Nutzung wird die Einreichung eines schriftlichen Antrags inklusive Betriebskonzept vorausgesetzt (gemäss 1.1 der Weisung zur Benutzung des Dorfplatzes). Sämtliche Unterlagen sind mindestens drei Monate vor dem Anlass bei der Gemeinde einzureichen.
Für eine ganztägige Benutzung des gesamten Dorfplatzes wird eine bescheidene Gebühr von CHF 200 verlangt, welche sich bei mehrtägigen Anlässen verringert. Zusätzliche Gebühren werden erhoben für die Sperrung der Parkstrasse, den Bezug von Strom und allfällig benötigte Infrastruktur.
Allmendnutzung gesamter Dorfplatz CHF 200.00
Allmendnutzung 1/2 Dorfplatz CHF 100.00
Bei mehrtätiger Benutzungsdauer gilt:
- Tag = 100 % Tagesgebühr
- Tag = 50 % der Tagesgebühr
- und weitere Tage = je 25 % der Tagesgebühr
Für die Benutzung der Parkstrasse / Vorplatz Volg inklusive Strassensperrung wird ein Zuschlag von CHF 100.00 erhoben.
Preis: 200.00 pro Tag
Belegung durch Kleinanlass
Kleinanlässe dauern nicht länger als vier Stunden und belegen nur einen Teil des Dorfplatzes. Über diese Anlässe kann die Abteilung "Kultur/Freizeit" direkt entscheiden und es fallen bei einem gemeinnützigen Zweck keine Gebühren an. Dient der Anlass einem kommerziellen Zweck, so wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Bei Mitgliedern des Gewerbevereins Therwil und des Vereins "d'Verein vo Därwil" entfällt diese Gebühr.
Preis: CHF 50.00
| Formular - Benützung Dorfplatz für Grossanlanlass - Gesuch Formular - Benützung Dorfplatz für Kleinanlanlass - Gesuch Weisung über die Benutzung des Dorfplatzes
| | |
Benutzung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen Die Räumlichkeiten in der Übersicht finden Sie hier.
Die Mietpreise können der Gebührenordnung entnommen werden. Bei Fragen zur Nutzung oder der Gebührenkategorie geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Aufgrund der grossen Nachfrage empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Reservation vornehmen können. Für jede Nutzung muss mindestens ein Monat vor Veranstaltungstermin ein schriftliches Belegungsgesuch eingereicht werden.
Preis: gemäss Benützungs- und Gebührenordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen
| Benützungsordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen Formular - Benützung Dorfplatz für Grossanlanlass - Gesuch Formular - Benützung Dorfplatz für Kleinanlanlass - Gesuch Formular - Benützung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen - Gesuch
| | Räumlichkeiten in der Übersicht
|
Gelegenheitswirtschaft- und Freinachtbewilligung Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Essen und Getränke verkauft werden, ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen.
Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid.
Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.
Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden.
Preis Gelegenheitswirtschaftsbewiligung:
bis 50 Plätze/Pers. CHF 50.00/Tag
bis 150 Plätze/Pers. CHF 100.00/Tag
bis 300 Plätze/Pers. CHF 150.00/Tag
bis 500 Plätze/Pers. CHF 200.00/Tag
bis 1000 Plätze/Pers. CHF 250.00/Tag
bis 2000 Plätze/Pers. CHF 350.00/Tag
ab 2000 Plätze/Pers. CHF 500.00/Tag
Preis Freinachtsbewilliung:
bis 01:00 / 02:00 Uhr CHF 30.00 pro Freinacht
bis 03:00 CHF 40.00 pro Freinacht
bis 04:00 CHF 45.00 pro Freinacht
bis 05:00 CHF 50.00 pro Freinacht
| Formular - Bewilligung Freinacht- und Gelegenheitswirtschaft - Gesuch
| | |
Lotto / Lotterie | | | Weitere Informationen auf der Website des Kanton Basellands
|
Tombola | | | Weiterführende Informationen zur Tombola
|
Plakate Die gemeindeeigenen Plakatwände stehen den Therwiler Vereinen für Publikationen gratis zur Verfügung.
Die zu vergebenden Plakatstellen werden in der Reihenfolge der Anmeldung und der Zugehörigkeit zum Vereinskartell zugeteilt.
Für den Plakataushang ist das Reglement über Reklamen und Plakatanschlagstellen der Gemeinde Therwil massgebend.
| /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Reklamereglement-2022.pdf Merkblatt - Plakate im Gemeindeaushang
| | |
Veranstaltung im Wald Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:
- Alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Flora und Fauna
- Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
- Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
- Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der Gemeindepolizei Therwil oder, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind, beim Amt für Wald beider Basel einzureichen.
Die Gemeindepolizei Therwil steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
| Formular - Veranstaltung im Wald - Meldung
| | |
Märkte Hallenflohmarkt
In und vor der Mehrzweckhalle findet der beliebte Flohmi jeweils am letzten Wochenenende (Samstag/Sonntag) im Januar (genaues Datum siehe unter "Veranstaltungskalender") statt.
Frühlingsmarkt
Am letzten Samstag im April (genaues Datum siehe unter "Veranstaltungskalender") findet der beliebte Frühlingsmarkt beim Mittleren Kreis/Mühleweg statt.
Herbstmarkt
Jeweils am Samstag vor dem Buss- und Bet-Tag im September (genaues Datum siehe unter "Veranstaltungskalender") findet unser Herbstmarkt statt.
Weihnachtsmarkt
Am letzten Freitag vor dem 1. Advent findet der traditionelle Weihnachtsmärt statt (genaues Datum siehe unter "Veranstaltungskalender"). Das heisst, an diesem Tag ist das "Bahnhöfliareal“ voll mit festlich geschmückten Verkaufsständen.
Anmeldeformulare zu den Märkten finden Sie hier.
| | | Weiterführende Informationen zu den Märkten
|
Feuerungskontrolle Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gemeinde überwacht den Vollzug und ordnet entsprechende Massnahmen an. Die Gemeinde Therwil ist in zwei Sektoren eingeteilt – Sektor Ost (Marchbach bis Reinach) und Sektor West (Marchbach bis Biel-Benken).
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Die Hauseigentümer/innen können frei wählen, wer die Kontrolle durchführt. Es sind auch private Servicefirmen mit Fachausweis zugelassen. Der amtliche Feuerungskontrolleur kommt bei Ihnen vorbei, wenn Sie ihn bestellen oder die Feuerungskontrolle nicht anderweitig durchführen lassen.
Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:
- CHF 79.30 inkl. MwSt. für einstufige Anlagen
- CHF 102.30 inkl. MwSt. für zweistufige Anlagen
- CHF 119.00 inkl. MwSt. für modulierend
- Bearbeitungsgebühr für Messungen durch Servicefirmen: CHF 37.15 inkl. MwSt.
- Mahngebühr/Nichteinhalten der Fristen: CHF 10.00
- Abwesenheit des Anlagebetreibers: CHF 29.10 inkl. MwSt.
- Spezieller Zeitaufwand/Arbeitsgänge: CHF 22.10 inkl. MwSt. pro Viertelstunde
Die amtliche Feuerungskontrolle wird in Therwil durchgeführt durch:
Fred Senn AG
Mittlere Strasse 70
4056 Basel
Tel. 061 383 11 70
Fax 061 383 11 71
| Grenzwerte
| | Feuerungskontrolle - Website der Fred Senn AG
|
Strassenbeleuchtung (Störungsmeldung) Defekte Strassenlampen können während der Öffnungszeiten telefonisch (Tel. 061 725 21 21) oder via Online-Schalter „Störungsmeldung Strassenbeleuchtung“ gemeldet werden. Bitte teilen Sie uns nebst dem Strassenamen auch die Kandelaber-Nummer mit. Diese Nummer ist auf jeder Strassenlampe auf Augenhöhe angebracht.
Der Werkhof wechselt die Leuchtkörper bei den defekten Lampen einmal pro Woche aus (während der Sommerferien jede zweite Woche).
Stellen Sie fest, dass die Lampe trotz Ihrer Meldung und der verstrichenen Frist noch immer nicht ordnungsgemäss funktioniert, bitten wir Sie, uns nochmals zu kontaktieren. In diesem Fall werden wir zusätzlich zum Leuchtmittel auch das Vorschlaggerät auswechseln. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.
| Formular Störungsmeldung Strassenbeleuchtung
| | Defekte Strassenbeleuchtung online melden
|
Leitungskataster Die Gemeinde führt einen eigenen Leitungskataster, in dem alle Leitungen im öffentlichen Areal bis ans private Gebäude eingetragen werden.
Der Leitungskataster wird vom Jermann Ingenieure und Geometer AG, Arlesheim, nachgeführt. Bei allfälligen Fragen betreffend Leitungserhebungen oder Leitungseinmessungen wenden Sie sich bitte direkt an das Ingenieurbüro (Tel.: 061 706 93 93, E-Mail: info@jermann-ag.ch).
| | | Website der Firma Jermann Ingenieure und Geometer AG
|
Förderbeiträge Sonnenkollektoren Das Gute kommt von oben
Die Wassererwärmung ist der zweitgrösste Energieverbraucher im Haushalt. Mehr als die Hälfte der dafür nötigen Energie kann mit Sonnenkollektoren erzeugt werden. Im Sommer sind es sogar über 90 Prozent. So spart eine Solaranlage etwa 3000 kWh Energie pro Jahr, das entspricht der Menge, die ein Vier-Personen-Haushalt jährlich fürs Waschen, Kochen, Backen, Kühlen, Fernsehen und die Beleuchtung verbraucht. Ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz, der Zeichen setzt, Ressourcen und Energie spart – und unabhängig macht.
Stellen Sie Ihr Gesuch hier
| | | Informationen zu Förderbeiträge Sonnenkollektoren
|
Wasseranschlussgesuch Offizielles Gesuch als pdf-Formular für ein Wasseranschlussbegehren der Gemeinde Therwil.
Zusätzlich zum Formular sind dem Gesuch beizulegen:
- 1 Situationsplan 1:500
- 1 Kellergrundrissplan 1:100 oder 1:50
Preis: 10% der kantonalen Baubewilligungsgesbühr (max. CHF 500.00)
| Abwasserreglement Formular Wasseranschlussgesuch Wasserreglement
| | Formular für das Wasseranschlussgesuch
|
Kanalisationsbegehren Für ein Kanalisationsbegehren benötigen wir im pdf-Format:
- ausgefülltes Formular Kanalisationsbegehren
- 1 Situationsplan 1:500 (Auszug Grundbuchplan mit eingetragenem Kanalisationsanschluss)
- 1 Grundriss- und Schnittplan 1:100 oder 1:50
- 1 Umgebungsplan 1:100 oder 1:50 mit Garten- und Platzgestaltung
Das Formular können Sie hier unten direkt ausfüllen.
Preis: 40% der kantonalen Baubewilligungsgebühr
| Formular - Kanalisationsbegehren
| | Kanalisationsbegehren stellen
|
Kabelfernsehen Unsere Gemeinde ist am Kabelnetz der Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) angeschlossen. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme empfangen. Zudem besteht die Möglichkeit eines Internetanschlusses über dieses Netz.
Neubau, Hausanschlüsse und Netzunterhalt erledigt für uns die Firma Saphir Group Networks AG (Tel. 061 926 55 55).
Die InterGGA AG ist die übergeordnete Instanz, welche die Programme und Dienstleistungen (z.B. Internet) der Kabelfernsehanlage betreibt.
Das aktuelle Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage kann bei uns bezogen werden.
Für einen neuen GGA–Anschluss benötigen wir:
- 2 ausgefüllte GGA-Gesuchsformulare (siehe unten)
- 2 Situationspläne 1:500
- 2 Grundrisspläne 1:100 oder 1:50 mit Anordnung Aussenzählerkasten
| Formular - GGA Anschluss- Gesuch
| | |
Abfallentsorgung Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine entnehmen Sie dem Entsorgungskalender (siehe unten), den wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss kostendeckend sein und wird deshalb nach dem Verursacherprinzip verrechnet.
| Abfallreglement Recycling- und Entsorgungsplan 2023
| | Weiterführende Informationen zur Abfallentsorgung
|
Festhütten mieten Die Bürgergemeinde Therwil verfügt über zwei Festhütten, die für private Zwecke gemietet werden können.
Die Lokalitäten stehen allen Personen offen, wobei Therwiler Bürger/innen gegenüber Dritten der Vorzug gegeben wird, sei es in Bezug auf die Vergabe als auch bezüglich Mietpreis.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bürgergemeinde.
| | | Festhütten mieten - Website der Bürgergemeinde Therwil
|
Kleinbaugesuch Bauten und Anlagen, die dem kleinen Bewilligungsverfahren der Gemeinde unterstehen
Für folgende Kleinbaugesuche gemäss den Vorschriften der § 92 und 94 der Verordnung zum Kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz ist das Ressort Hochbau zuständig.
§92 Zuständigkeit
1 Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für:
a. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht
mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
(Bei den Familiengärten in der Au und an der Reinacherstrasse gilt als maximale Grundfläche 8.75 m² (Zonenreglement Landschaft der Gemeinde Therwil, §6))
b. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung.
c. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
d. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
e. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
f. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer
Überbauung nach einheitlichem Plan.
g. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
2 Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.
§94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen
1 Keiner Baubewilligung bedürfen:
a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen;
b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer
Überbauung nach einheitlichem Plan liegen oder an geschützten Gebäuden vorgenommen werden;
c. geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung);
d. der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art;
e. Solaranlagen, sofern diese nicht in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone oder auf einem
Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung errichtet werden sollen;
f. Stützmauern bis maximal 1,20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen
Gartengestaltung. Liegen (bewilligungsfreie) Stützmauern an einer Strasse, ist die Zustimmung des Strasseneigentümers
einzuholen;
g. im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche (geltende
Praxis: bis 15 m² Wasserfläche), offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie
ungedeckte Autoabstellpätze etc.;
h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der
Baubewilligungsbehörde anzuzeigen;
i. freistehende Velounterstände in Leichtbauweise ausserhalb von Kernzonen, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie
Quartierplanperimetern, sofern sie eine Höhe von 1,50 m und eine insgesamte Grundfläche von 6 m² pro Parzelle nicht
überschreiten.
2 Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.
§94a Meldepflicht für Solaranlagen
1 Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig.
2 Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen, bei welchem das Formular «Meldung Solaranlage» bezogen oder vom Internet unter www.bauinspektorat.bl.ch heruntergeladen werden kann.
Wichtig: Für die Bewilligung von Stützmauern und Einfriedigungen entlang von Gemeindestrassen ist die Zustimmung der Gemeinde nötig. Deshalb ist ein entsprechendes Kleinbaugesuch einzureichen.
Wir empfehlen, sich vor der Erstellung von bewilligungsfreien Bauten und Anlagen über die geltenden Bau- und Zonenvorschriften zu erkundigen. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf Grenzabstände und Höhe der Bauten. Die Information der Nachbarschaft ist in jedem Fall Sache der Bauherrschaft.
| Formular - Kleinbaugesuch
| | |
Baugesuch | | | Formulare für das Baugesuchsverfahren
|
Randsteinabsenkung Die Absenkung von Randsteinen bei Einfahrten ist bewilligungspflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie untenstehend.
Preis: nach effektiven Aufwand
| Formular - Randsteinabsenkung - Gesuch
| | |
Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bauplatzes Vor der Installation einer Baustelle hat die Bauherrschaft oder deren Vertretung mit dem Leiter Werkhof Kontakt aufzunehmen (Tel. 079 219 78 12). An einer gemeinsamen Begehung wird ein Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen, Anlagen und Bäume in der Umgebung des Bauplatzes erstellt. Für Schäden, die durch ausführende Unternehmer verursacht wurden, haftet die Bauherrschaft.
Nach Beendigung der Bauarbeiten laden die Bauherrschaft oder deren Vertretung zu einer Schlussabnahme ein.
Falls eine vorgängige Begehung unterlassen wurde, geht die Gemeinde davon aus, dass allfällige, bei der Schlussabnahme festgestellte Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstanden sind. Die anfallenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
| Formular - Zustandsprotokoll Umgebung Bauplatz
| | Formular Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bau
|
Reklamegesuch Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.
| Formular - Reklamegesuch
| | |
Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (Aufgrabungsgesuch) Für Aufgrabungen im Strassenbereich wird eine Bewilligung der Gemeinde Therwil benötigt.
Das Gesuchsformular muss mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
| Formular - Aufgrabungsgesuch
| | |
Amtliche Vermessung Die amtliche Vermessung dokumentiert laufend aktuell das Grundeigentum, indem sie Grundstücksgrenzen definiert, sowie Gebäudestandorte, Gewässerläufe oder Waldränder erfasst und nachführt. Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.
Im Jahr 2014 wurde im Kanton Basel-Landschaft die Nachführung der amtlichen Vermessung an private Nachführungsgeometer übertragen. Die Gemeinde Therwil hat diese Aufgabe an die Jermann Ingenieure + Geometer AG in Arlesheim vergeben.
Zu den Hauptkategorien der laufenden Nachführung gehören:
- Grenzmutation durch Aufteilung, Umlegung von Grundstücken oder Vereinigung
- Baulandumlegungen im Zusammenhang mit der Einzonung von Baugebiet
- Grenzrekonstruktion mit Absteckung und Vermarkung durch Grenzzeichen
- Gebäudenachführung mit Aufnahme und Kartierung von Neubauten oder baulichen Änderungen
Kontakt:
Jermann Ingenieure + Geometer AG
Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim
Tel. 061 706 93 93
www.jermann-ag.ch
| | | Weiterführender Link zu Jermann Ingenieure + Geometer AG
|
Grundbuch Das Grundbuch ist nichts anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden.
Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet damit die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim.
| | | Kontakte Standort Arlesheim
|
Zonenpläne | Teilzonenplan Siedlung Ortskern Teilzonenplan Zentrum Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung
| | |
GIS (Geoinformationssystem) GeoView BL ist das GIS (Geoinformationssystem) des Kantons Basel-Landschaft. Es ist ein Auskunftssystem, mit welchem räumliche Daten in einer Karte dargestellt und deren Eigenschaften abgefragt werden können.
| | | Online GIS des Kantons Baselland
|
Verkehrsanlagen Für grössere Bauarbeiten, Neubauten und für Verkehrsberuhigungsmassnahmen ist das Ressort Tiefbau zuständig.
Der Werkhof ist für den Unterhalt der Verkehrsanlagen verantwortlich.
Bei Fragen oder Anregungen zur Strassensignalisationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindepolizei.
| Strassenreglement
| | |
Schiesspflicht Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden.
Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten.
| | | Weitere Informationen zur Schiesspflicht
|
Fundwesen Fundsachen können bei der Polizei Basel-Landschaft oder beim Fundbüro und Verwertungsdienst in Liestal abgegeben werden.
Verlorenes mit easyfind einfach finden.
Easyfind ist eine e-Government-Anwendung für den nationalen Fundservice Schweiz. Suchen Sie online nach verlorenen Gegenständen.
Verwenden Sie zusätzlich easyfind-Codes, um Ihre persönlichen Wertgegenstände zu sichern. Bei Fund des easyfind-Codes werden Sie aktiv per E-Mail und SMS verständigt.
| | | Fundwesen
|
Nachtparkkarte beantragen Verfügen Sie über keinen privaten Abstellplatz und parkieren Sie Ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund?
In Therwil werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.
Die Gebühr beträgt CHF 20/Mt. bzw. CHF 240/Jahr und ist jeweils im Voraus für ein ganzes Semester (6 Monate) zu entrichten.
Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Wer einen privaten Parkplatz besitzt, ist verpflichtet, diesen auch zu benützen.
| Formular Nachtparkkarte Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
| | Nachtparkkarte online beantragen
|
Anwohnerparkkarte beantragen Diverse Strassen und Quartiere in Therwil sind als "blaue Zone" signalisiert. Gemäss dem Parkierungsreglement der Gemeinde Therwil haben Anwohner/innen der entsprechenden Strassen in der blauen Zone Anspruch auf eine kostenlose Parkkarte (Anwohnerparkkarte) pro Fahrzeug.
Anwohner/innen einer Strasse in der blauen Zone sind gebeten, bei Bedarf eine solche Parkkarte zu beantragen.
| Formular Anwohnerparkkarte Formular Nachtparkkarte
| | Anwohnerparkkarte online bestellen
|
Fahrbewilligung Froloo Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Gemeindepolizei Therwil hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden.
Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen. Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.
- Die Bewilligungsgebühr pro Tag beträgt CHF 5.00
Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung:
- land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
- Dienstfahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Zivilschutz, Öl- und Chemiewehr;
- Dienstfahrten von Mitarbeitern der Werkhöfe.
Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Gemeindepolizei Therwil folgende Angaben bereit:
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, welche eine Bewilligung benötigt.
- An welchem Datum und in welchem Zeitraum die Bewilligung Gültigkeit haben soll.
- Welches Kontrollschild das Fahrzeug besitzt, für welches eine Bewilligung beantragt wird. Ebenfalls muss der Grund für die Fahrt angegeben werden.
Die Fahrbewilligung muss bei der Gemeindepolizei Therwil oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeholt werden und wird nicht per Post verschickt.
| Formular Fahrbewilligung
| | Fahrbewilligung online beantragen
|
Beratungsstelle für Unfallsicherheit Die bfu-Sicherheitsdelegierten sind dank ihrer Ausbildung die Spezialisten für Unfallprävention in den Gemeinden.
Ihre Aufgabe ist es, auf lokaler Ebene die praktische Sicherheitsarbeit zu fördern. Sie sind Ansprechpersonen für Fragen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr, Sport, Haus und in der Freizeit.
| | | Website der bfu
|
Einzahlungsscheine bestellen für Steuern Bitte verwenden Sie für die Einzahlung der Gemeindesteuern die von der Gemeinde vorgedruckten Einzahlungsscheine.
Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail bestellen.
| Formular Einzahlungsscheine bestellen
| | Einzahlungsscheine online bestellen Bestellung von Staats- und Bundessteuer Einzahlungsscheinen
|
Kontoauszug bestellen (Gemeindesteuern) | Formular Kontoauszug bestellen
| | Gemeindesteuer Kontoauszug bestellen Staats- und Bundessteuer Kontoauszug bestellen
|
Betreibung Löschung Eintrag | Formular Löschungsantrag Betreibungsregister
| | Löschungsantrag Betreibungsregister Online
|
Steuererlassgesuch | | | Merkblatt Steuererlass
|
Fristerstreckung für die Steuererklärung Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt.
Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und der Staatssteuerrechnung belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Dies ist auch online möglich.
| | | Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen
|
Vertretungsvollmacht Steuern | Formular - Vertretungsvollmacht Steuern
| | |
Zahlungsvereinbarung Es sind maximal 12 Raten möglich, die 1. Rate ist fällig per Ende des Monats, in dem das Gesuch eingereicht wurde. Zahlungsabkommen können nur auf definitive Steuerrechnungen erfolgen! Falls Sie spezielle Zahlungsmodalitäten wünschen, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Ansonsten erhalten Sie die entsprechenden Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die Verzugszinsen werden nach Zahlung der gesamten Forderung separat in Rechnung gestellt.
| Formular Zahlungsvereinbarung Steuern
| | Zahlungsvereinbarung Gemeindesteuern online abschliessen Zahlungsvereinbarung Staats- und Bundessteuer
|
Strafanzeige Informationen zu Strafanzeigen erhalten Sie bei der Kantonspolizei Basellandschaft.
| | | Polizei Basellandschaft Kreis West
|
Beistandschaft Die Beistandschaft auf eigenes Begehren ist die mildeste und auf eine umfassende Fürsorge angelegte vormundschaftliche Massnahme, die von Dauer sein kann. Sie kann zur persönlichen Fürsorge wie zur umfassenden Vermögensverwaltung angeordnet werden.
| | | Website der KESB Baselland
|
Bewerbung für kommunale (Fach-) Kommission Sind Sie interessiert daran, in einer der diversen Kommissionen der Gemeinde Therwil mitzumachen?
Dann bewerben Sie sich mit dem Formular bei der Gemeindeverwaltung.
| Formular - Bewerbung für Fachkommissionen, Kommissionen etc.
| | online Bewerbungsformular für Kommissionen
|
Majorzwahl Bewerbung Dieses Formular muss für Wahlvorschläge bei Majorzwahlen ausgefüllt und bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
| Formular - Wahlvorschlag Majorzwahl
| | |
Proporzwahl Bewerbung Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei Proporzwahlen (Gemeindekommission).
| Formular - Wahlvorschlag Proporzwahl
| | Formular für Proporzwahl
|
Abstimmungsunterlagen bestellen (Duplikat) Adresse: Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil
Telefon: 061 725 21 21
Telefax: 061 721 11 85
E-Mail: ewd@therwil.ch
Haben Sie Ihre Abstimmungs-/Wahlunterlagen verloren oder haben keine erhalten?
Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie (Duplikat) ausstellen zu lassen. Eine Herausgabe dieser Kopie ist aber nur bis zum Montag vor dem Abstimmungswochenende möglich. Dazu müssen Sie mit einem amtlichen Ausweis persönlich beim Schalter der Einwohnerdienste vorbei kommen. Das Duplikat wird Ihnen gegen Unterschrift ausgehändigt.
| | | |
Kommunaler Richtplan Wie soll sich Therwil in Zukunft entwickeln?
Der Gemeinderat Therwil plant vorausschauend, mit dem Ziel, den typischen Charakter unseres Dorfes langfristig zu erhalten. Dabei stellen sich verschiedene Fragen: Welche massvolle bauliche Entwicklung soll in den nächsten zwanzig Jahren zugelassen werden, damit Therwil auch in Zukunft das «Dorf» im Herzen des Leimentals bleibt? Welchen Spielraum bieten die heute bestehenden Bauzonen? Wie stark soll die Bevölkerungszahl von Therwil weiter wachsen?
Um diese komplexen Fragen zu beantworten, wurde gemeinsam mit Fachleuten und unter Einbezug der Bevölkerung ein Richtplan erarbeitet.
Was ist ein Richtplan?
Der Richtplan ist eine Leitlinie, mit der die Gemeinde Therwil die gewünschte Entwicklung des Dorfes darstellen kann. Damit hat die Behörde ein Planungsinstrument in der Hand, das ihr im politischen Alltag als «Navigationshilfe» dient. Im Richtplan gibt die Behörde den Kurs bekannt, indem sie dort die Ziele und Handlungsspielräume festlegt.
Der Richtplan zeigt Lösungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten auf und stellt die Auswirkungen transparent dar. Er ist behördenverbindlich und eine wichtige Grundlage für die spätere Zonenplanung, die grundeigentümerverbindlich ist.
Der Richtplan wurde von der Gemeindeversammlung am 7. April 2016 genehmigt. Am 8. November 2016 hat der Regierungsrat den Richtplan genehmigt und für die Behörden verbindlich erklärt.
| Kommunaler Richtplan
| | Projekte: Kommunaler Richtplan
|
Friedensrichter Zivilprozesse, d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht, etc. (und auch Ehrverletzungsprozesse) nehmen ihren Anfang in der Regel beim Friedensrichteramt am Wohnsitz der beklagten Partei, worauf die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter die Parteien zu einem Schlichtungsversuch vorlädt und den Streit - soweit es nicht um mehr als CHF 2'000.- geht - auch entscheiden kann.
Misslingt der Schlichtungsversuch in Fällen, in denen die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter keine Entscheidung fällen darf, kann der Kläger den Fall vor das zuständige Zivilkreisgericht weiterziehen.
Direkt vor das Zivilkreisgericht, d.h. ohne Anrufen des Friedensrichters, sind u.a. folgende Streitigkeiten zu bringen:
- Klagen auf Ehescheidung
- Rechtsöffnungsbegehren
- Streitigkeiten aus Arbeitsrecht
Streitigkeiten aus Wohnungs- und Geschäftsraummiete oder wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz sind weder beim Friedensrichteramt noch beim Zivilkreisgericht, sondern bei den entsprechenden Schlichtungsstellen in Liestal anzubringen:
- Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten
- Schlichtungsstelle für Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf.
In Therwil ist für das Friedensrichteramt zuständig:
Herr
Urs Strub
Scheltenstrasse 10
4106 Therwil
Tel. 079 294 83 42
| | | Webseite des Kantons BL - Friedensrichter
|
Wasser-, Abwasser- und GGA-Gebühren-Rechnung Anfangs Jahr werden die Wasser-, Abwasser und GGA-Gebühren des vergangenen Jahres in Rechnung gestellt. Per Mitte Jahr erfolgt eine Akontorechnung. Der Betrag entspricht ungefähr 50 % der letztjährigen Schlussrechnung Wasser-, Abwasser- und GGA-Gebühren, ohne Berücksichtigung des Akontoabzugs.
| Formular - GGA Anschluss- Gesuch Formular - Wasseranschluss - Gesuch Formular Deplombierung des GGA-Anschlusses Formular Plombierung des GGA-Anschlusses
| | |
Kindes- und Erwachsenenschutz Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:
- Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
- Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
- Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
- Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
- Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
- Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
- Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
- Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
- Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
- Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
- Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Feststellung der Vaterschaft für Kinder unverheirateter Eltern
- Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
- Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
- Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
- Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung
| | | Website der KESB Leimental
|
Gemeinde- und Schulbibliothek | | | Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil Webseite der Gemeindebibliothek Therwil
|
Brockenstube Im Sortiment der Therwiler Brockenstube, an der Alemannenstrasse 20, finden Sie praktische und schöne Gegenstände fürs tägliche Leben, verschiedenste Sammlerstücke und Antiquitäten zu günstigen Preisen.
Die Einnahmen kommen vornehmlich gemeinnützigen Einrichtungen der Gemeinde Therwil zugute.
| | | Webseite der Brockenstube Therwl
|
Wärmeverbund Oberwil-Therwil (WOT) Die Wärmeverbund Oberwil-Therwil AG wurde 1994 gegründet. Sie versorgt über zwei Energiezentralen öffentliche und private Liegenschaften in Oberwil und Therwil mit Komfortwärme. Angeschlossen sind unter anderem Schulhäuser, ein Einkaufscenter sowie die Gemeindeverwaltung und rund 100 weitere, private Liegenschaften. Die Länge des Trasses misst aktuell rund sechs Kilometer.
2018 hat der Verwaltungsrat der Erhöhung des Aktienkapitals um eine Million Franken auf 2,025 Millionen Franken zugestimmt. Die Primeo Wärmeholding AG ist neu mit 60,2 Prozent Mehrheitsaktionärin. Die Gemeinden Oberwil (25,2 Prozent) und Therwil (14,6 Prozent) bleiben weiterhin Aktionäre der Gesellschaft.
Der Wärmeverbund Oberwil-Therwil hat 2019 für 6,2 Millionen Franken die Wärmezentrale im Areal der ARA Birsig um- und ausgebaut, ein Hackholzsilo und zusätzliche Wärmespeicher realisiert sowie zwei Holzkessel und eine neue Wärmepumpe installiert. Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle das gereinigte Abwasser der ARA Birsig. Zudem wurde der Ölkessel für die Notversorgung erneuert.
So lässt sich der Verbund grösstenteils mit erneuerbaren Energien versorgen. Mit dem Um- und Ausbau der Energiezentrale konnte der Anteil an erneuerbarer Energie auf 70 Prozent gesteigert werden. Die Wärmeversorgung kann dadurch noch effizienter, umweltfreundlicher und wirtschaftlicher betrieben werden. Jedes Jahr werden rund 126 Tonnen Heizöl eingespart.
Die Abgase aus den Holzkesseln werden abgekühlt und die Wärme rückgeführt. Die Staubpartikel lassen sich bis zu 99 Prozent durch einen Nasselektronenfilter zurückhalten.
Der Verbund wird fortlaufend ausgebaut: 2019 wurde das neue Primarschulhaus «Wilmatt» an den zentralen Verbund angeschlossen. 2020 war das Alters- und Pflegeheim «Blumenrain» an der Reihe. Zukünftig sind weite Anschlüsse von bestehenden Quartierverbünden an den zentralen Verbund geplant. So die Schulanlagen «Känelmatt» und «Mühleboden» sowie das Benkenschulhaus. Auch für private Immobilien besteht eine Anschlussmöglichkeit.
Klicken Sie bitte auch oben auf der Seite auf "Film WOT: Der Wärmeverbund Oberwil-Therwil", der im Rahmen der Reihe "Therwil Aktuell" im März 2021 produziert wurde.
Anteil an der Wärmeproduktion:
Wärmepumpe: 32% (Leistung ca. 1200-1500 kW)
Holzkessel: 38% (Leistung 2 x 860 kW)
Ölkessel: 30% (Leistung 4'100 kW)
Bei Fragen:
Primeo Energie
Weidenstrasse 27
4142 Münchenstein
Tel. 061 415 42 02
Fax 061 415 46 46
waermeadmin@primeo-energie.ch
www.primeo-energie.ch
| | | Film WOT: Der Wärmeverbund Oberwil-Therwil Webseite der Primeo Energie
|
Familienzentrum Therwil Wer ist das Familienzentrum?
Wir sind ein finanziell, konfessionell und politisch unabhängiger Verein von Müttern und Vätern. Unser Verein wurde im Januar 2013 aus dem Bedürfnis heraus gegründet, einen Begegnungsort zu schaffen und bestehende Angebote für Familien unter einem Dach zu vereinen. Das Familienzentrum Piazza in Therwil eröffnete am Samstag, 25. April 2015.
Was bietet das Familienzentrum?
- Raum für Begegnungen zwischen den Generationen
- Treffpunkt mit Cafeteria und Spielecke
- Überblick über Angebote für Familien in Therwil, in den Nachbargemeinden Biel-Benken, Ettingen und Oberwil, sowie im hinteren Leimental
- Kurzfristige Kinderbetreuung
- Wechselnde Angebote wie Kindercoiffeur, Spielgruppen, Flohmarkt, etc. (teilweise kostenpflichtig)
| | | Familienzentrum Therwil
|
Erwachsenenbildung | | | /de/bildung/erwachsenenbildung/index.php
|
Computer-Café Therwil Das Computer-Café Therwil ist eine Veranstaltungsreihe, die von der Gemeindeverwaltung Therwil unter dem Patronat der Fachkommission für Altersfragen organisiert wurde. Zweck des Computer-Cafés ist es, Wissen und Praxis im Zusammenhang mit Computern durch persönliche Begegnungen auszutauschen und zu vermitteln. Wir möchten einen Begegnungsort schaffen, wo Seniorinnen und Senioren miteinander und voneinander rund um das Thema Computer lernen und Neues entdecken können.
Die Veranstaltungsdaten und Themen werden immer im BiBo und im Veranstaltungskalender dieser Webseite publiziert. Das Computer-Café findet normalerweise am letzten Montag oder Freitag im Monat statt.
Alle sind willkommen: bereits geübte Computer-Nutzerinnen und -Nutzer sowie Anfängerinnen und Anfänger!
Die Teilnahme kostet CHF 10.-- inkl. Mineralwasser und Kaffee. Eine Anmeldung per Email ist bis auf weiteres notwendig unter computercafe@therwil.ch
| /de/aktuelles/Beilagen-zu-Meldungen/BiBo-Computer-Caf-Therwil-klein.pdf
| | Veranstaltungskalender der Gemeinde Therwil
|
Schulferienbetreuung (Kinder 4 - 14 Jahre) | | | Schulferienbetreuung
|
NeuzuzügerInnen Herzlich willkommen in Therwil!
Danke, dass Sie sich bei uns angemeldet haben.
Eine Übersicht der Unterlagen und Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger finden Sie unten angehängt.
| Broschüre zum Leimental Unterlagen für NeuzuzügerInnen 2024
| | |
Kinderbetreuung Wohin mit den Kindern, wenn die Eltern arbeiten?
Es gibt diverse Betreuungsangebote in Therwil, teilweise sind sie durch die Gemeinde subventionsberechtigt:
Verein Tagesfamilien Therwil
Kirchrain 2
4106 Therwil
Tel. 061 721 58 77
info@tagesfamilien-therwil.ch
www.tagesfamilien-therwil.ch
Tagesheim Kinderschloss Therwil
Benkenstrasse 14
4106 Therwil
Tel. 061 722 03 00
info@kinderschloss.ch
www.kinderschloss.ch
Kindertagesstätte Kinderwunderland GmbH
Parkstrasse 15
4106 Therwil
Tel. 061 723 22 22
info@kita-kinderwunderland.ch
www.kita-kinderwunderland.ch
Kita Valdeshamou
Oberwilerstrasse 15a
4106 Therwil
Tel. 079 772 18 07
info@valdeshamou-kita.ch
www.valdeshamou-kita.ch
Kita BrummBär
Känelmattweg 1
4106 Therwil
Tel. 061 721 78 61 und 079 669 98 95
info@kita-brummbaer.ch
www.kita-brummbaer.ch
Infos zu weiteren Angeboten wie Spielgruppen etc. finden Sie im Wegweiser Gesellschaft und Soziales.
| Verordnung zu den Gemeindebeiträgen Kindertagesstätten
| | |
Schulsozialarbeit Das Angebot der Schulsozialarbeit beinhaltet für die Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung bei persönlichen Problemen und sozialen Konflikten. Auch Klasseninterventionen und Prävention zählen zum Aufgabengebiet in der Schule.
Eltern können die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen, wenn es um erzieherische Fragen oder familiäre Schwierigkeiten geht, aber auch wenn zwischen den Eltern und der Schule bzw. einzelnen Lehrpersonen eine Vermittlung oder Mediation gefragt ist.
Für die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Da dies an der Schule nur im erfolgreichen Zusammenspiel mit Eltern und Lehrpersonen erreicht werden kann, versteht sich die Schulsozialarbeit als Anlaufstelle für alle an der Schule Beteiligten, um zu mehr Kooperation, Verständnis und Frieden im Schulbetrieb beizutragen.
Die Schulsozialarbeit ist ein von der Schule unabhängiges Angebot und unterliegt der Schweigepflicht.
Adressangaben und Telefonnummern finden Sie hier.
| | | Schulsozialdienst
|
Kinderfreundliche Gemeinde Die UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG) fördert gezielt die Steigerung der Kinderfreundlichkeit im nächsten Lebensumfeld der Kinder. Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Standortbestimmung durchzuführen und mit dem Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet zu werden.
Therwil hat diese Standortbestimmung gemacht und freut sich, dass die Evaluierung durch die UNICEF-Organisation erfolgreich ausgefallen ist. Am 31. Juli 2017 erhielt die Gemeinde Therwil das Label "Kinderfreundliche Gemeinde" der Unicef Schweiz überreicht.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sind gleichermassen stolz, dieses Ziel errreicht zu haben und damit die Standortattraktivität der Gemeinde weiter zu erhöhen.
| | | /de/themen/kinderfreundliche-gemeinde/index.php Unicef - Programm "Kinderfreundliche Gemeinde"
|
Wegweiser Gesellschaft / Soziales Diese Broschüre soll als Wegweiser in der Bewältigung Ihres Alltags dienen und einen Überblick über die vielfältigen Angebote unserer Gemeinde verschaffen. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen von Gemeinde und Kanton sowie um Angebote privater Institutionen und Kirchen. Ein paar wenige Angebote haben kommerziellen Charakter.
Wir möchten Ihnen damit die zahlreichen Aktivitäten in (und teils um) Therwil etwas näherbringen, Anregungen für Ihre Freizeitgestaltung bieten und Ihnen die Suche nach Kontaktmöglichkeiten erleichtern. Schliesslich wünschen wir uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde heimisch fühlen.
| | | |
Strassensperrung In Therwil sind Strassensperrungen bewilligungspflichtig. Das bedeutet, dass man eine offizielle Genehmigung benötigt, um eine Strasse oder einen Teil davon zu sperren.
Um eine Strassensperrung zu beantragen, muss man ein Formular ausfüllen und bei der Polizei Therwil einreichen. Das Formular kann entweder online heruntergeladen oder persönlich bei der Polizei Therwil abgeholt werden.
Es ist wichtig, die Beantragung der Strassensperrung rechtzeitig vorzunehmen, da die Genehmigung je nach Antrag und Aufwand eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch müssen mögliche Ausweichrouten und Verkehrsumleitungen geplant werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
| Gesuch Strassensperrung
| | |