18.01.2024
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen – wenn man sie lässt. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmer/innen – motorisiert oder vor allem zu Fuss – gefährdet.
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordern wir hiermit alle Gartenbesitzer/innen höflich auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden. Unter besonderer Rücksichtnahme auf die Brut- und Setzzeit der in den Hecken lebenden Fauna soll der Rückschnitt nicht erst im Frühjahr stattfinden.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Therwil hält in § 29 Folgendes fest: «Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern müssen gewährleistet sein. An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2.50 m nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden». Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je 5.00 m freizuhalten.
Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den betroffenen Eigentümer/innen eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen. Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.
Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma. Unser Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus.
Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich an den Werkhof, Tel. 061 721 76 30 oder Mail
werkhof@therwil.ch.
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