28.08.2024
Ich habe eine Busse mit QR-Code erhalten
Die Gemeindepolizei hat in der Ausgabe des Birsigtal-Boten vom 1. Februar 2024 über die Einführung des QR-Codes für Parkbussen informiert. Seit der Einführung sind nun einige Monate vergangen und der administrative Aufwand bei den Ordnungsbussen konnte deutlich reduziert werden. Es tauchen jedoch immer wieder Fragen zum Umgang mit dem QR-Code auf, insbesondere, ob dadurch jeder auf persönliche Daten zugreifen kann oder was zu tun sei, wenn man den QR-Code nicht lesen kann.
Zunächst einmal sei klargestellt, dass selbst wenn die Busse an der Windschutzscheibe entfernt wird und sich jemand damit auf dem Bussenportal einloggt, keine persönlichen Daten einsehbar sind. Parkbussen können nicht direkt mit dem QR-Code der Übertretungsanzeige via Twint bezahlt werden. Stattdessen müssen Sie sich auf dem Bussenportal einloggen, um die Busse per Kreditkarte oder Twint zu begleichen, die Rechnung einzusehen oder bei Uneinigkeit Einspruch einzulegen. Allfällige Einsprüche werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Obschon das Verfahren mit dem QR-Code für Parkbussen schweizweit angewendet wird, kann es vorkommen, dass jemand entweder keine Möglichkeit hat, den QR-Code einzusehen oder dies aus individuellen persönlichen Gründen nicht möchte. Aus diesem Grund wird nach 30 Tagen eine herkömmliche Rechnung verschickt. Diese Rechnung ist keine Mahnung; daher werden auch keine Mahngebühren erhoben.
Niemand wird gerne gebüsst. Dennoch sind Kontrollen erforderlich, um beispielsweise sicherzustellen, dass die vorhandenen Parkplätze für alle verfügbar sind und nicht Dauerparkierer diese widerrechtlich blockieren. Für Fragen zum Ablauf der Ordnungsbussen können Sie sich gerne an uns wenden unter polizei@therwil.ch.
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