18.04.2024
Erwahrung der Wahl des Gemeindepräsidenten Stefan Gschwind für die Amtsperiode 2024 - 2028
Nach den Gemeinderatswahlen vom 3. März 2024 ist als nächster Schritt die Wahl des/der Gemeindepräsident/in für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 vorzunehmen. Wahlvorschläge aus dem Kreis der gewählten sieben Gemeinderätinnen und Gemeinderäte waren bis am Montag, 8. April 2024, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung einzureichen. Als einzige Bewerbung ist die Kandidatur des bisherigen Gemeindepräsidenten Stefan Gschwind eingegangen. Aufgrund dieser Konstellation ist eine Stille Wahl gegeben. Der bisherige Gemeindepräsident Stefan Gschwind wird daher in Stiller Wahl für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wiedergewählt. Gemäss §15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte wird die Wahl des/der Gemeindepräsidenten/in durch die Geschäftsprüfungskommission erwahrt.
Erwahrung der Wahl des Gemeindepräsidenten
Die Geschäftsprüfungskommission als Erwahrungsinstanz hat am 15. April 2024 – gemäss den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte – die Wahl erwahrt und Stefan Gschwind (Die Mitte, bisher) als Gemeindepräsident von Therwil für die kommende Amtsperiode in Stiller Wahl als gewählt erklärt.
Die Geschäftsprüfungskommission gratuliert Stefan Gschwind zu seiner Wiederwahl. Sie wünscht ihm und den anderen sechs Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe weiterhin viel Erfolg.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,spätestens jedoch am 3. Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse dem Regierungsrat einzureichen. In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.
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