12.12.2024
Frühe Sprachförderung
Kantonale Sprachstanderhebung ab 2025
Frühe Sprachförderung – ein Schlüssel zum Erfolg für alle Kinder im Kanton Basel-Landschaft
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Familien, deren Kinder im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Warum frühe Sprachförderung entscheidend ist:
Gute Deutschkenntnisse sind wichtig für einen guten Start in den Kindergarten und die Bildungslaufbahn. Die frühzeitige Sprachförderung trägt nicht nur zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei, sondern fördert auch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, welche lernen zu verstehen und sich auszudrücken, entwickeln bessere kognitive Fähigkeiten, sind selbstsicherer im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser zum Ausdruck bringen. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule.
Wir bitten alle Familien, den Fragebogen im Januar 2025 fristgerecht auszufüllen. Den Brief mit dem Fragebogen erhalten die Familien Anfang Januar direkt vom Fachbereich Familien des Kantons Basel-Landschaft.
Weitere Informationen zur kantonalen Sprachstanderhebung finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft unter www.baselland.ch (Stichwort frühe Sprachförderung).
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an Mirko Müller, Fachbereichsleiter Kin-der/Jugend/Familie unter mirko.mueller@therwil.ch wenden.
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