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Pflege der Grabstätten

04.09.2024

Die Hinterbliebenen leisten einen wichtigen Beitrag zum gepflegten Gesamtbild.

Der Therwiler Friedhof wird von unserem Friedhofgärtner sorgfältig unterhalten und soll für die Besuchenden ein Ort der Ruhe und Würde sein. Angehörige leisten ihren Beitrag zum gepflegten Gesamtbild, indem sie die Friedhofsordnung beachten und für eine regelmässige Grabpflege sorgen.
Zum Aufgabengebiet des Friedhofgärtners gehört auch, die Grabpflege zu überwachen und die Verwaltung auf ungepflegte Grabstätten hinzuweisen. Dieser Umstand trifft unserer Ansicht nach zurzeit auf diverse Grabstätten zu. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 24 der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil:

§ 24 Bepflanzung, Unterhalt der Grabstätten
• Die Bepflanzung darf eine Höhe von 50 cm nicht überschreiten.
• 30 Tage nach der Beerdigung sind Blumenkränze und loser Blumenschmuck zu entfernen.
• Die Friedhofgärtner sind befugt, welken Grabschmuck zu entsorgen.
• Bei vernachlässigten Grabstätten werden die Hinterbliebenen durch die Gemeindeverwaltung schriftlich zur Behebung des Zustandes aufgefordert.
• Führt diese Aufforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zum gewünschten Erfolg, wird der Grabunterhalt von Friedhofgärtnern vorgenommen und die dadurch entstehenden Unkosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt.


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