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Informationen Wahl Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024

06.06.2024

Informationen Wahl Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024

Informationen Wahl Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde statt. Gerne informieren wir Sie über die nächsten Schritte betreffend der Wahl vom 22. September 2024.

Erneuerungswahl Sozialhilfebehörde (6 Mitglieder)


Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 22. Juli 2024, 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen. Hinweis: Wenn eine Partei mehrere Kandidaten auf der zweiten Seite «Namentliche Wahlvorschläge» vorschlägt, zählen die Unterschriften auf der dritten Seite «Bestätigung Wahlvorschläge» für alle genannten Kandidaten (mindestens 15 Unterschrif-ten von Stimmberechtigten). Falls nicht alle Unterschriften für alle Kandidaten zählen sollen, bitten wir Sie einen separaten Wahlvorschlag für die betreffenden Kandidaten auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass jede stimmberechtigte Person nur einen Wahlvorschlag (betrifft die dritte Seite «Bestätigung Wahlvorschläge») pro Wahl unterschreiben darf, ansonsten muss die später eingegangene Unterschrift gestrichen werden. Sollten diesbezüglich Fragen auf-tauchen, können Sie sich gerne bei uns melden.


Die Parteien werden anschiessend über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).

Versand von Wahlpropaganda

• Der Versand erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4'900 Exemplare.
• Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
• Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens Montag, 5. August 2024, 15.00 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Format: Format A5. Die Gemeinde Therwil hat keine Kontrolle über eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.
• Der Versand erfolgt durch die ESB.


Aufstellen von Wahlständern
• Den Parteien stehen Wahlständer für Plakate in Weltformat F4 (Papier, kein Digitaldruck) zur Verfügung.
• Die Wahlständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und aufgeräumt.
• Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden.
• Die Anzahl der Plakate wird den Parteien nach der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge bekannt gegeben.
• Bitte beachten Sie im Anhang die Richtlinien für die Gestaltung und Produktion von kommunalen Plakaten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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