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Aktuell: Tilgungsmassnahmen Japankäfer

09.07.2024

Aktuell: Tilgungsmassnahmen Japankäfer

Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers
Mitte Juni dieses Jahres wurde in Münchenstein ein Befallsherd des Japankäfers (Popillia japonica) entdeckt, welcher der Melde- und Bekämpfungspflicht unterliegt. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben nun Massnahmen ergriffen und einen Befallsherd mit einem Radius von 1 km um den Fundort sowie eine Pufferzone mit einem Radius von 5 km um den Befallsherd festgelegt.

Pufferzone um Therwil

Der orange Bereich zeigt die Pufferzone um den Befallsherd des Japankäfers.
Der östliche Teil von Therwil liegt innerhalb der definierten Pufferzone. Für diesen Bereich wurden nun vom Kanton rechtskräftige Massnahmen verfügt: Einerseits darf kein Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verbracht werden, ausser es wird auf eine maximale Grösse von 5 cm gehäckselt.  Das Material muss immer, also beim Transport sowie bei der Lagerung, abgedeckt sein (Maschenweite des Abdeckungsmaterials max. 5 mm). Andererseits dürfen Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat aus festen organischen Stoffen (ausser Gewebekulturen) nur unter speziellen Bedingungen aus der Pufferzone transportiert oder in Verkehr gebracht werden.

Wie Japankäfer erkennen?
Die Japankäfer hat - im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer - auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.

Bild: Adulter Japankäfer. Autor: C. Schweizer, Agroscope
Bild: Adulter Japankäfer. Autor: C. Schweizer, Agroscope

Japankäfer, welche gesichtet werden sind mit Foto zu melden an eleonor.fiechter@bl.ch
Diese Massnahmen sind ab sofort bis am 30. September 2024 gültig. 

Die Entsorgung von Bio-Abfall über die wöchentliche Grünabfuhr ist weiterhin möglich.

Wir danken allen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern!
Fachstelle Umwelt & Landschaft

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