09.07.2024
Aktuell: Tilgungsmassnahmen Japankäfer
Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers
Mitte Juni dieses Jahres wurde in Münchenstein ein Befallsherd des Japankäfers (Popillia japonica) entdeckt, welcher der Melde- und Bekämpfungspflicht unterliegt. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben nun Massnahmen ergriffen und einen Befallsherd mit einem Radius von 1 km um den Fundort sowie eine Pufferzone mit einem Radius von 5 km um den Befallsherd festgelegt.
Der orange Bereich zeigt die Pufferzone um den Befallsherd des Japankäfers.
Der östliche Teil von Therwil liegt innerhalb der definierten Pufferzone. Für diesen Bereich wurden nun vom Kanton rechtskräftige Massnahmen verfügt: Einerseits darf kein Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verbracht werden, ausser es wird auf eine maximale Grösse von 5 cm gehäckselt. Das Material muss immer, also beim Transport sowie bei der Lagerung, abgedeckt sein (Maschenweite des Abdeckungsmaterials max. 5 mm). Andererseits dürfen Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat aus festen organischen Stoffen (ausser Gewebekulturen) nur unter speziellen Bedingungen aus der Pufferzone transportiert oder in Verkehr gebracht werden.
Wie Japankäfer erkennen?
Die Japankäfer hat - im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer - auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.
Japankäfer, welche gesichtet werden sind mit Foto zu melden an eleonor.fiechter@bl.ch
Diese Massnahmen sind ab sofort bis am 30. September 2024 gültig.
Die Entsorgung von Bio-Abfall über die wöchentliche Grünabfuhr ist weiterhin möglich.
Wir danken allen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern!
Fachstelle Umwelt & Landschaft
Allgemeinverfügung betreffend der Bekämpfung des Japankäfers
Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
Tel. 061 725 21 21
Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag ganzer Tag geschlossen, Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34
Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten
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