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Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

02.04.2025

Schutz der Wildtiere hat Vorrang

Mit dem Frühling beginnt eine besonders wichtige Zeit für die heimische Tierwelt: die Brut- und Setzzeit. Von April bis Juli bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen ihn gross. Um diesen sensiblen Prozess zu schützen, gilt in zahlreichen Kantonen der Schweiz eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht für Hunde. Doch was bedeutet das für Hundehalter, und warum ist diese Massnahme so wichtig?


Warum gibt es eine Leinenpflicht?
Die Brut- und Setzzeit ist eine Phase, in der Wildtiere besonders störanfällig sind. Tragende Tiere, frisch geborene Jungtiere oder brütende Vögel sind in dieser Zeit auf Ruhe und Schutz angewiesen. Freilaufende Hunde können sie aufschrecken, von ihren Nestern oder Verstecken vertreiben und im schlimmsten Fall verletzen oder töten. Selbst ein wohlerzogener Hund kann seinem natürlichen Jagdinstinkt folgen und die Tierwelt gefährden. Um den Fortbestand zahlreicher Arten zu sichern, greifen daher Schutzmassnahmen wie die Leinenpflicht.


Wann und wo gilt die Leinenpflicht?
Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli müssen Hunde in Wäldern, auf Wiesen und in Naturschutzgebieten an der Leine geführt werden.


Welche Strafen drohen bei Verstössen?
Wer gegen die Leinenpflicht verstösst, muss mit einer Busse rechnen. Wiederholte Verstösse oder nachweisbare Schäden an Wildtieren können strengere Sanktionen nach sich ziehen. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Gemeindepolizei kontrolliert.


Tipps für verantwortungsbewusste Hundehalter
Damit die Brut- und Setzzeit für alle Beteiligten stressfrei verläuft, sollten Hundebesitzer folgende Massnahmen beachten:
• Hunde in betroffenen Gebieten anleinen: Selbst der gehorsamste Hund kann in unerwarteten Situationen instinktiv reagieren.
• Auf den Wegen bleiben: Wildtiere nutzen hohe Wiesen oder Gebüsche als Rückzugsorte. Wer die markierten Wege nicht verlässt, trägt aktiv zum Schutz der Natur bei.
• Rücksicht auf Wildtiere nehmen: Ruhiges Verhalten und ausreichend Abstand helfen, die Tiere nicht unnötig zu stören.

Fazit
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist keine Schikane, sondern eine sinnvolle Massnahme zum Schutz der Natur. Wer sich an die Regeln hält, leistet einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Ein Spaziergang mit angeleintem Hund bedeutet keinesfalls weniger Freude – im Gegenteil: Mit etwas Umsicht lässt sich die Natur bewusster und verantwortungsvoller geniessen.
Für allgemeine Anliegen erreichen Sie die Gemeindepolizei unter 061 723 04 17. Bei Fragen oder ungewöhnlichen Beobachtungen von Wildtieren steht Ihnen zudem der Jagdaufseher Koni Hägeli unter 079 565 16 62 zur Verfügung.

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