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Revision der Wasser- und Abwasserreglemente

23.04.2024

Einladung zur Öffentlichen Mitwirkung

Die aktuellen Wasser- und Abwasser-Reglemente der Gemeinde Therwil müssen aufgrund deren Alter (Stand: 4. Dezember 1991) überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür hat der Kanton Musterreglemente zur Verfügung gestellt, die die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, aber auch individuelle Regelungen
durch die Gemeinden zulassen.
Die Gemeinde Therwil hat auf dieser Grundlage ihre Wasser- und Abwasserreglemente überarbeitet und legt diese nun der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vor. Die Unterlagen sind auf der Homepage aufgeschaltet. Sie können ausserdem während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 2. Mai bis 14. Juni 2024. Stellungnahmen und Hinweise sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Eingaben
an bauabteilung@therwil.ch oder per Brief an die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Therwil, Kennwort «Mitwirkung Wasser-/Abwasserreglemente», Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil.

Das Wichtigste in Kürze
Finanzierung: Mit den zu erhebenden Gebühren muss grundsätzlich ein ausgeglichener Kassenstand gewährleistet werden (Einnahmen = Ausgaben). Die Finanzierung der Wasser- und
Abwasserkasse erfolgt dazu mittels Anschlussgebühren (Abgleichung der Erstellungskosten des Leitungsnetzes) und jährlichen Gebühren (Abdeckung des jährlichen Unterhaltes).

Steuerung des Kassenstandes: Die Gemeindeversammlung kann jährlich anteilsmässige Reduktionen der Wasser- und Abwassergebühren beschliessen, mit dem Ziel, den aktuell
hohen Abwasser-Kassenstand zu verringern. Diese werden jeweils an der Dezember-Gemeindeversammlung im Rahmen der Budgetbewilligung beschlossen.


Änderungen bei der Gebührenerhebung: Die Gebühren sollen möglichst verursachergerecht und aufwandgering erhoben werden.


Förderung von Massnahmen zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses:
Finanziell gefördert werden neu Massnahmen privater Grundeigentümer/innen, mit denen die von bestehenden Überbauungen (Gebäude und versiegelte Freiflächen) abfliessenden jährlichen Niederschlagswassermengen verringert werden. Mit diesem modernen Ansatz
können «Hochwasserspitzen» reduziert werden und es wird dem Prinzip der «Schwammstadt» Rechnung getragen. In Zeiten klimatischer Veränderungen und extremer Wetterereignisse können so zusätzliche Anreize zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser auf privatem Boden geschaffen werden.

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Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin


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