04.09.2024
Erhöhung der Sicherheit durch Einhaltung des Lichtraumprofils
Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Durch diese Umstände können Verkehrsteilnehmer/innen gefährdet werden.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Therwil hält in § 29 Folgendes fest: «Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern müssen gewährleistet sein. An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2.50 m nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden». Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je 5.00 m freizuhalten.
Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordern wir hiermit alle Gartenbesitzer/innen höflich auf, ihre Gehölzpflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden. Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den betroffenen Eigentümer/innen eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen. Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.
Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma. Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus. Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich an den Werkhof, Tel. 061 721 76 30 oder Mail
werkhof@therwil.ch.
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