08.04.2021
Schottergärten trifft man häufig auf Vorplätzen von Privathäusern oder in Zwischenräumen und Abstandsflächen bei Gewerbebauten an. Dabei handelt es sich um Steingärten, in denen Pflanzen nicht oder nur spärlich vorkommen. Meist mit einer Unterfolie ausgekleidet, werden die Schottergärten mit vielen Bruchsteinen mit scharfen Kanten (Schotter genannt) befüllt. In mehreren Städten im Mittelland werden diese jetzt verboten. Ähnliche Überlegungen werden im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung in Therwil angestellt.
Oftmals wird aus «gartentechnischen» Gründen unter solchen Flächen eine Folie verlegt, damit möglichst wenig Unkraut wachsen kann. Da in unseren klimatischen Verhältnissen nach kurzer Zeit aber wieder Wildpflanzen keimen, werden diese mit toxischen Chemikalien gleich vernichtet.
Die Artenvielfalt und das Mikroklima leiden darunter. Bei Sonnenschein erwärmen sich die Flächen stark und bilden Hitzeinseln, was auch die Temperaturverhältnisse in der Nachbarschaft negativ beeinflusst. Schottergärten führen zu Bodenversiegelung, zu zusätzlichem Abwasser, zum Verlust der Bodenfruchtbarkeit und vermindern die Biodiversität im Siedlungsraum. Gärten und Restflächen mit Schottergärten zu gestalten, unterläuft zudem den raumplanerischen Auftrag einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen.
Nicht zu verwechseln sind die Schottergärten mit Ruderalflächen. Letztere sind heutzutage selten anzutreffen, aber ökologisch wertvoll. Ruderalflächen sind meist brachliegende Rohbodenflächen, welche sehr spezielle Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren beherbergen und solchen Arten einen wichtigen Lebensraum bietet.
Quelle: Philippe Jeanrichard, casanostra_158/2020
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