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Ersatzwahl Schulrat Sekundarschule I

02.04.2025

Wahl vom 28. September 2025

Aufgrund der Demission der Schulratspräsidentin des Schulrates der Sekundarstufe I Edith Thalmann per 31. Juli 2025 ist eine Ersatzwahl für den Schulrat der Sekundarstufe I für die verbleiben-de Amtsperiode bis 31. Juli 2028 durchzuführen (§ 24 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte, GpR, SGS 120).

Die Wahl erfolgt gemäss § 9 der Gemeindeordnung an der Urne. Eine Stille Wahl ist möglich. Der Gemeinderat hat die Wahl und den Wahltermin anzuordnen (§ 17 Abs. 1 GpR) und genehmigt den Terminablauf.

Es gilt das folgende Vorgehen für die Wahl vom 28. September 2025:

A. Ersatzwahl Schulrat der Sekundarstufe I
1. Die Parteien werden im Anschluss an die Beschlussfassung per E-Mail über die bevorste-hende Ersatzwahl und den Terminablauf informiert.

2. Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 28. Juli 2025, 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen.

3. Die Parteien werden anschliessend per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).

B. Versand von Wahlpropaganda
4. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4‘930 Exemplare.

5. Die Couverts-, Einpack- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.

6. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern ver-packt. Sie muss bis spätestens am Montag, 11. August 2025, 15.00 Uhr der Eingliederungs-stätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 27. August 2025 durch die ESB erfolgen.

7. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.


C. Plakatierung
8. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflä-chen zur Verfügung.

9. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.

10. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.

11. Die Wahlplakate müssen bis Mittwoch, 30. Juli 2025, 12.00 Uhr, bei den Einwohnerdiens-ten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
- Format: F4 (Weltformat, 89.5 x 128 cm) Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
- Anzahl einzureichende Plakate: 25 Stück
Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 25 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.

12. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 18. August 2025 statt.

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