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Informationen zur Gemeindepräsidiumswahl vom 18. Mai 2025

29.01.2025

Informationen zur Gemeindepräsidiumswahl vom 18. Mai 2025
Aufgrund der Demission vom Gemeindepräsident Stefan Gschwind per 11. November 2024 findet eine Gemeindepräsidiumswahl für die verbleibende Amtsperiode bis 30. Juni 2028 am 18. Mai 2025 statt.

Gerne informieren wir Sie über die nächsten Schritte betreffend der Wahl vom 18. Mai 2025.

Gemeindepräsidiumswahl
• Die Wahlvorschläge sind bis zum Montag, 17. März 2025, 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen.
• Aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge kann allenfalls durch die Erwahrungsinstanz eine Stille Wahl angeordnet werden.
• Die Parteien werden anschliessend per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).

Versand von Wahlpropaganda

• Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4‘930 Exemplare.
• Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
• Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 31. März 2025, 15.00 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Montag, 14. April 2025 durch die ESB erfolgen.
• Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.

Aufstellen von Wahlständer
• Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
• Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
• Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
• Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
- Format: F4 (Weltformat, 89.5 x 128 cm)
- Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
- Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück


Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 20 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.


• Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 7. April 2025 statt.

Das Wahlvorschlagsformular finden Sie untenstehend oder am Schalter der Gemeindeverwaltung.

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