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Fahrbewilligung Froloo

Fahrbewilligung Froloo
Fahrbewilligung online beantragen
Gemeindepolizei
Polizei

Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Gemeindepolizei Therwil hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden.

Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen. Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.

  • Die Bewilligungsgebühr pro Tag beträgt CHF 5.00

Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung:

  • land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
  • Dienstfahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Zivilschutz, Öl- und Chemiewehr;
  • Dienstfahrten von Mitarbeitern der Werkhöfe.

Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Gemeindepolizei Therwil folgende Angaben bereit:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, welche eine Bewilligung benötigt.
  • An welchem Datum und in welchem Zeitraum die Bewilligung Gültigkeit haben soll.
  • Welches Kontrollschild das Fahrzeug besitzt, für welches eine Bewilligung beantragt wird. Ebenfalls muss der Grund für die Fahrt angegeben werden.

Die Fahrbewilligung muss bei der Gemeindepolizei Therwil oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeholt werden und wird nicht per Post verschickt.

CHF 5.00

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Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

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